Special/Challenge

Neues, strenges Studienrecht

Ein Informationsblatt informiert Studierende der Uni Wien über das neue Studienrecht: Studierenden, die grundlos und ohne Abmeldung einer Prüfung fernbleiben, droht eine automatische Sperre für den nächsten Prüfungstermin. Jemand, der der ersten Einheit einer Lehrveranstaltung fernbleibt und keinen triftigen Grund für seine Abwesenheit nennen kann, wird sofort abgemeldet.
Ein Student jedoch, der eine Lehrveranstaltung mittendrin und ohne zeitgerechte Abmeldung abbricht, wird letztendlich auch beurteilt.
Um das Anmeldeverfahren zu vereinheitlichen, soll künftig der jeweilige Studienprogrammleiter die Anmeldung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen koordinieren- er entscheidet nach Überprüfung der curricularen Voraussetzungen über eine Teilnahme an Prüfungen beziehungsweise Lehrveranstaltungen. Ohne diese ordnungsgemäße Anmeldung darf ein Student nicht geprüft werden.
Den Studierenden soll das Leben allerdings nicht nur schwerer gemacht werden, es gibt auch einige Erleichterungen: Beispielsweise dürfen Studenten von nun an Anträge auf Beurlaubung und Erlass der Studiengebühren bis Ende der Inskriptionspflicht stellen- das ist länger als bisher.