AK gibt Tipps für verpatzte Urlaube
Von Julia Kainrath
Kennen Sie das Problem? Sie freuen sich schon lange auf Ihren wohlverdienten Urlaub und steigen aufgeregt in das Flugzeug, dass Sie für ein paar Wochen an einen Ort ohne jeglichen Stress bringen sollte. Doch dann kommt alles ganz anders. Die Fluggesellschaft informiert Sie als Passagier darüber, dass Sie leider mit einer kleinen Verspätung aufgrund technischer Schwierigkeiten rechnen müssen und schon holt Sie der Alltag wieder ein. Natürlich verpassen Sie dadurch um ein paar Minuten Ihren Anschlussflug und dürfen gleich einmal in den Urlaub auf irgendeinem Flughafen, mitten im Nirgendwo, starten. Die Kirsche auf dem Sahnehäubchen macht dann die Tatsache, dass ihr Gepäck bei den Komplikationen auf der Strecke liegen geblieben ist.
Doch AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic rät nun: „Wenn die Reise ein Reinfall war, können Konsumenten Geld zurückfordern! Informieren Sie nach dem Urlaub sofort den Reiseveranstalter über die Mängel mit einem eingeschriebenen Brief und verlangen eine Preisminderung. Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen!“
Egal ob bei Flugverspätungen, mangelnder Qualität im Hotel oder Stornierung des Urlaubs wegen politischer Unruhen - Freude kommt bei solchen Schwierigkeiten keine auf, weswegen die AK spezielle Tipps gibt, wie man wegen eines verpatzen Urlaub rechtlich umgehen soll.
+ Recht auf Gewährleistung: Waren Hotel, Pool, Strand, … im Urlaub nicht so wie versprochen, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Reiseveranstalter muss für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen einstehen.
+ Ansprüche sichern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihrer Reise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Beschreiben Sie die Mängel und fordern Sie eine angemessene Preisminderung.
+ Frankfurter Liste als Hilfe: Die Frankfurter Tabelle bietet eine Orientierung bei Pauschalreisen für Ihre Ansprüche auf Preisminderung. Darin finden sich die häufigsten Reisemängel und die dazugehören den „Abschläge“ - sie ist nicht verbindlich.
+ Bares ist Wahres: Lassen Sie sich bei Ihren Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.
+ Schadenersatz denkbar: Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
+ Beweise immer sichern: Der nächste Urlaub kommt bestimmt - falls da etwas schiefgehen sollte, beanstanden Sie die Mängel auch einmal gleich vor Ort. Es gilt: Mängel immer dokumentieren (etwa Fotos, Videos, Zeugen).
+ Geld bei Flugverspätung: Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig auf ein Hotel. Bei einer Verspätung von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
+ Rücktritt bei Unruhen & Co: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Bei einer offiziellen Reisewarnung können Sie jedenfalls kostenlos von der Reise zurücktreten. Am besten, Sie kontaktieren Ihren Reiseveranstalter.
Weitere Informationen und Tipps finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at
Wenn Sie sich im Vorfeld über eventuelle Häufigkeiten und SItten in ihrem Urlaubsziel informieren und noch dazu diese AK Tipps befolgen steht einem gelungenen Urlaub und schönen Erinnerungen daran nichts mehr im Wege.