Leben/Reise

Verreisen: Fünf häufige Irrtümer, die ins Geld gehen

Die derzeit schweißtreibenden Temperaturen lassen Gedanken an Reise-Stornos, Versicherungen und E-Card oftmals dahinschmelzen. Trotzdem sollte man kühlen Kopf bei der Reiseplanung bewahren, um den Urlaub genießen zu können. Eines vorweg: Unwissenheit schützt nicht vor Schäden.

"Was häufig vernachlässigt wird, ist die zielgerichtete Absicherung der Reisekosten, des Autos und auch der eigenen Person", sagt etwa Doris Wendler von Wiener Städtischen Versicherung. Ein Grund seien vor allem Irrtümer, die sich hartnäckig halten. Die Folge: Allzu oft blieben Kunden auf Reisekosten sitzen oder müssen für medizinische Leistungen aufkommen.

Eine Checkliste

Irrtum 1: "Im benachbarten Ausland gilt die E-Card und ich bin ohnehin schnell daheim"

Diese Annahme stimmt nur zum Teil: Zwar gilt die E-Card in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch ausschließlich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern. Wenn es wirklich ernst wird, ist schnellstmögliche medizinische Versorgung unerlässlich – die Frage der Kosten stellt sich meist erst im Nachhinein.

Ein entscheidender Punkt ist, dass die Leistungen der E-Card an die österreichischen Standardsätze gebunden sind. Die Differenz, die in Urlaubsregionen beachtlich sein kann, ist privat zu erbringen.

Irrtum 2: "Beim Online-Buchen ist die mitangebotene Versicherung die beste Wahl"

Davon sei eher nicht auszugehen. Anstatt eines vorgegebenen Pakets sollte nach persönlichem Bedarf versichert werden. So ist wirklich nur das versichert, was Sinn macht – worauf persönlich Wert gelegt beziehungsweise was benötigt wird. Wichtig: Wenn eine Reise bereits gebucht ist und man sich erst einige Tage danach entschließt, eine Stornoversicherung abzuschließen, beginnt der Versicherungsschutz erst am elften Tag nach Abschluss der Stornoversicherung.

Irrtum 3: "Kurz vor Abreise kann ich mich nicht mehr versichern"

Solange die Füße österreichischen Boden berühren, kann noch eine Reiseversicherung abgeschlossen werden.

Irrtum 4: "Solange ich noch nicht im Flugzeug bin, kann ich stornieren"

Bei diesem Irrtum kommt es auf das Detail an, nämlich auf die Definition des Reiseantritts. Aus Sicht des Reisenden startet die Reise üblicherweise beim Betreten des Flugzeugs – ab da fühlt man sich nicht mehr zu Hause, der Urlaub beginnt. Tatsächlich gilt jedoch das Verlassen der Heimatgemeinde als entscheidender Moment – ab diesem Zeitpunkt gilt die Reise als angetreten. Wenn man jedoch aufgrund plötzlich auftretender Krankheitssymptome die Reise nicht fortsetzen kann, handelt es sich trotz des frühen Zeitpunkts und obwohl man das Flugzeug noch gar nicht betreten hat, um einen Abbruch und kein Storno und nur eine Reiseabbruchversicherung erbringt eine Leistung.

Irrtum 5: "Verursache ich einen Autounfall, zahlt meine Haftpflichtversicherung"

Jein. Zwar sind etwaige Fremdschäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf dem entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent sitzen – sofern es nicht durch eine Vollkasko-Versicherung geschützt ist.

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