Wessen Anwältin will Frau Fekter sein?
Von Peter Rabl
I m Vortrag war Finanzministerin Fekters zweite Budgetrede stark verbesserungswürdig. An Selbstbewusstsein mangelte es ihr dennoch nicht. Zur "Anwältin der Steuerzahler" erklärte sich Fekter. Doch mit ihrem Budget 2013 und dem heutigen KURIER-Interview zur Steuerreform stellt sich die Frage, wessen Anwältin Frau Fekter tatsächlich sein will.
Verträte sie tatsächlich und nachhaltig die Interessen der Millionen Steuerzahler, dann dürfte die Belastungsquote nicht weiter auf internationalem Rekordniveau verharren. Wäre sie Anwältin für die Zukunft der Steuerzahler und ihrer Nachkommen, dann dürfte der Staat nicht weiter wesentlich mehr (15,1 Prozent der Ausgaben) für Pensionen bereitstellen als für Bildung und Forschung (12,9 Prozent).
Wäre sie tatsächlich Steuerzahlers Anwältin, dann hatte sie in den eineinhalb Jahren Amtszeit wenigstens einige der Struktur-Reformen gestartet, die insgesamt Einsparungen bis zu 20 Milliarden ermöglichten.
Und wäre sie wirklich Anwältin der Steuerzahler, würde sie Vorschläge für eine stärkere Besteuerung höchster arbeitsloser Einkommen nicht als "ideologisch verblendet und Neiddebatten am Biertisch" abkanzeln.
Missverständnis Reichensteuer
Österreich habe "die deftigste Reichensteuer", überrascht Fekter im Interview. Und meint damit, dass etwa 5000 Bezieher von Spitzengehältern für den Einkommenanteil über dem Niveau eines Ministerbezuges keine Steuerbegünstigung für ihr 13. und 14. Gehalt bekommen.
Sie lehnt aber jede Idee, arbeitslosen Vermögenserwerb wie Erbschaft oder Schenkung zu besteuern und damit Arbeitseinkommen steuerlich zu entlasten, strikt ab.
Die angekündigte Absenkung des derzeit räuberischen Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent und die noch etwas nebulos skizzierte Überprüfung der viel zu brutalen Progression sollen die Lohn- und Einkommensbezieher selbst finanzieren. 560 Ausnahmen im Steuersystem, "zünftlerische Privilegien", will Fekter beseitigen und damit bis zu 3,5 Milliarden Spielraum eröffnen. Präsentieren will sie diese als "Entlastung des Mittelstandes" überschriebenen Pläne, an eine Umsetzung vor der Wahl glaubt sie wohl selbst nicht.
Bleibt eine Sonderleistung der Privilegien-Bekämpferin und Steuerzahler-Anwältin Fekter zu erwähnen. Ihr Budget 2013 sah vor, die mit 1. 7. 2012 in skandalösem Ausmaß von 15,3 auf 29,1 Millionen erhöhte Parteienförderung rückwirkend für das ganze Jahr 2012 an die Parteien auszuschütten. Das hätte den Parteien rechtzeitig zum großen Wahljahr ’13 zusätzliche Förder-Millionen für 2012 zugeschanzt.
Nach öffentlichem Aufschrei redete sich das zuständige Kanzleramt auf ein Versehen aus. Nachgezahlt wird jetzt nur das zweite Halbjahr. Patriotenrabatt?
Trotzdem bleibt die Rekord-Parteienförderung ein Skandal. 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem kassieren die Parteien, in Deutschland ist es weniger als 1 Euro.
Steuerzahlers Anwältin schaut da weg und schweigt.