Politik

Verfassungsgericht korrigiert Merkel

Neben der Euro-Rettung setzt nun auch ein sehr knapper Termin zur Wahlrechtsänderung den deutschen Bundestag unter Zeitdruck. Spätestens fünf Monate vor der nächsten Wahl im September 2013 muss er dafür ein neues Wahlgesetz beschließen.

Das derzeitige erklärte das Verfassungsgericht in Karlsruhe für ungültig. Die Änderung dürfte zu Lasten der derzeitigen Regierungsparteien Union und FDP und zugunsten der Oppositionsparteien, vor allem SPD und Grünen, ausfallen.

Die hatten auch – neben 3000 Bürgern – gegen die Wahlrechtsnovelle geklagt, die die Regierungskoalition 2011 beschlossen hatte. Darin hatte diese schon auf vorherige Aufhebung des bis dahin gültigen Wahlrechts durch das Verfassungsgericht reagiert, allerdings ohne Einvernehmen mit der Opposition zu suchen. Das komplizierte Wahlrecht hatte zuletzt 2005 bei einer Nachwahl in Dresden sogar dazu geführt, dass die FDP mit einem Stimmenzuwachs ihr dortiges Mandat verlor.

Das Gericht sah nun aber in der weiterhin großen Zahl von sogenannten Überhangmandaten eine Ungleichheit in der Repräsentanz der Wähler. Die haben bei Bundestagswahlen zwei Stimmen: die erste für den bevorzugten Abgeordneten und die zweite für die gewählte Partei. Bekommt eine Partei deutlich mehr Erst- als Zweitstimmen, wird sie mit den Überhangmandaten belohnt: 2009 bekam die Union alle 24 Überhangmandate.

Das Gericht sah in seinem Urteil vom Mittwoch aber höchstens 15 als Korrektur der Parteienpräferenz für zulässig an.

Die Opposition begrüßte den Entscheid des Gerichts und bezeichnete ihn als "Ohrfeige" für Kanzlerin und CDU-Chefin Merkel. SPD und Grüne forderten sie zu raschen Gesprächen auf, sie erhoffen sich eine Vergrößerung ihrer nächsten Bundestagsfraktionen. Die FDP bot unmittelbar nach dem Urteil diese Gespräche an.