Tiroler schlug mit Hammer auf Schwester
Geschämt habe er sich vor den Nachbarn, und "angeschleimt" sei er gewesen, dass schon wieder Party-Lärm aus der Wohnung seiner 44-jährigen Schwester dröhnte. Aber wie es passieren konnte, dass er mit Hammer und Säge auf ihren Kopf eindrosch, dass wisse er nicht mehr, versicherte ein 48-Jähriger am Dienstag vor dem Innsbrucker Schwurgericht. "Das ist ein Wahnsinn. Ich wollte sie auf keinen Fall umbringen."
Lange schon dürfte der Streit zwischen den Geschwistern geschwelt haben - auch aufgrund der Alkoholsucht der Schwester, die sich laut Verteidiger "wie ein Tyrann" aufgeführt habe. Am Abend des 15. August 2010 eskalierte der Zwist in eine Bluttat: Der ebenfalls Alkoholisierte trat die Hintertür ein und ging in die Wohnung der Schwester.
Er habe nur ihre jugendlichen Gäste vertreiben wollen, erklärte der wegen Mordversuchs Angeklagte. Als die Schwester drohte, die Polizei zu rufen, habe er zugeschlagen und sei erst später wieder zu sich gekommen - kniend neben der Blutüberströmten. Die Frau überlebte mit Schädel- und Gesichtsbrüchen.
Fünf Jahre unbedingte Haft
Wegen versuchten Totschlags mit einem Hammer und einer Säge an seiner Schwester ist der Tiroler am späten Dienstagabend am Innsbrucker Landesgericht zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Von dem in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes wurde der Mann jedoch von allen Geschworenen freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mehrmals auf die Frau eingeschlagen zu haben. Verteidiger Albert Heiss stellte nach der Urteilsverkündung den Antrag auf Aufhebung der U-Haft. Diesem wurde vom Gericht stattgegeben.
Somit war der Angeklagte noch am Dienstag - vorerst - ein freier Mann. Die Gründe für eine Untersuchungshaft würden nicht mehr vorliegen, erklärte Richter Peter Friedrich. Das Urteil gegen den 48-Jährigen war vorerst noch nicht rechtskräftig. Als mildernd wertete der Richter den ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten vor dem Tatzeitpunkt. Die Tat des Tirolers sei außerdem nicht zuletzt auch als "Affekthandlung" zu werten gewesen.