Soldat klagt Heer: „Kämpfte um mein Leben“
Es ginge ihm nicht um Geld, sondern um Gerechtigkeit: „Und dass so etwas nie mehr passiert.“ Dass niemand mehr, so wie der heute 34-jährige Stabswachtmeister Gerhard Wango, Ausbildner in der Kaserne Straß, Steiermark, schwer verletzt stundenlang auf Hilfe warten muss – mit einem offenen Schädelbruch, Serienrippenbrüchen und Lungenprellung.
So geschehen bei der Bereichsmeisterschaft Ost im Orientierungslauf des Militärkommandos Kärnten im Mai 2010 im Raum Wurdach am Rauschelesee. Wangos Anwalt Franz Unterasinger: „Die Streckenführung war gefährlich. Mein Mandant ist ausgerutscht und 70 Meter senkrecht abgestürzt.“
Abrücken
Wango war als einer der Letzten zu dem Lauf gestartet. „Deshalb kamen kaum noch Teilnehmer nach mir. Und ich wusste: Ich habe nur eine Überlebenschance, wenn mich jemand findet.“ Also rief er schwerst verletzt um Hilfe, wenn er gerade wieder bei Bewusstsein war: „Ich hatte nichts bei mir außer Karte, Kompass und meinem Teilnehmer-Chip.“
„Inzwischen hat der verantwortliche Offizier den Befehl zum Abrücken in die Kaserne gegeben, obwohl er aufmerksam gemacht wurde, dass einer fehlt“, berichtet Unterasinger. Vier Kameraden widersetzten sich diesem Befehl und machten sich auf die Suche nach dem Vermissten. Sie fanden den Verunglückten und leiteten die Rettungsmaßnahmen ein – wofür sie mit dem „Soldier of the Year-Award“ des Verteidigungsministeriums ausgezeichnet wurden.
Für Wango folgte eine Woche im künstlichen Koma, zwei weitere Wochen Krankenhaus und mehr als fünf Wochen Rehabilitation. „Wie es derzeit aussieht, dürfte es glücklicherweise keine Dauerfolgen geben“, sagt sein Rechtsanwalt, der die Amtshaftungsklage gegen die Republik mit einer Forderung von 54.000 Euro eingebracht hat. Die Beweisaufnahme beim Prozess beginnt im März.
Das Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Wettkampfleiter des Militärkommandos Kärnten wurde eingestellt: „Es gab keine Beweise dafür, dass er von einem Unfall ausgehen musste“, erklärt dazu Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: „Bei Orientierungsläufen kommt öfter jemand später.“ Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.