"Selber schuld"
Das kennt man ja. Argumente wie: "Sie hat es ja eigentlich eh gewollt." Oder: "Sie hätte nicht so einen kurzen Rock tragen sollen." Oder, wie nun beim jüngsten empörenden Urteil einer Richterin am Essener Landgericht: "Sie hat sich nicht genügend gewehrt."
Wenn eine Frau "Nein" sagt, meint sie Nein, und dafür muss sie nicht brüllen, toben, beißen, oder um sich schlagen.
Eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung, auch wenn eine offensichtlich schwer eingeschüchterte 15-jährige Schülerin ihre Abscheu auf ein ängstliches "Nein, ich will das nicht" beschränkt. Man fragt sich und möchte auch Richterin und Staatsanwältin fragen: Welches Ausmaß an Wehrhaftigkeit hätten denn der Jugendlichen reichen müssen, um den als gewaltbereit und brutal bekannten doppelt so alten Mann abzuhalten? Und vor allem um das Gericht zu überzeugen?
Der Freispruch jenes Mannes, der zur Zeit eine dreijährige Haftstrafe absitzt ist nicht nur eine Schande, sondern auch eine Verhöhnung des Opfers und aller Opfer von Vergewaltigungen. Von einem funktionierenden Rechtsstaat darf man sich mehr erwarten, als nach dem Trauma eines Gewaltverbrechens nicht auch noch quasi als "selbst schuld" abgestempelt zu werden.
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