Politik

ÖVP überlegt: 13. und 14. Gehalt bei Spitzenverdienern höher besteuern

Die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Gehalts ist ein Unikum. In anderen Ländern gibt es kein derartiges Steuerzuckerl. Spitzenverdiener werden aber auch in Österreich wohl bald darauf verzichten müssen.

Offiziell bestätigt es niemand, aber selbst Finanzministerin Maria Fekter sagte im KURIER-Interview am Samstag, dass sie nicht daran denke, die niedrige Besteuerung „allgemein abzuschaffen“. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass es bei einer gewissen Gruppe Änderungen geben wird. Wie KURIER-Recherchen ergeben haben, dürften Bezieher hoher Einkommen künftig nicht mehr in den Genuss dieses Steuerprivilegs kommen. Im Gespräch ist eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro brutto im Jahr. Darüber würden 50 Prozent statt sechs Prozent Steuer anfallen (aber nur für jenen Teil, der über der Einkommensgrenze liegt).

2010 wären laut Statistik Austria 7359 Personen davon betroffen gewesen. Nach Berechnungen der Industriellenvereinigung würde eine volle Besteuerung des 13. und 14. Gehalts 153 bis 173 Millionen Euro bringen.

ÖVP-General Hannes Rauch dementiert derlei Überlegungen und sagt, seine Partei wolle nur sparen.

Laut KURIER-Recherchen will die ÖVP aber lieber das Steuerzuckerl abschaffen, als den Spitzensteuersatz anheben (von 50 auf 55 Prozent), wie von der SPÖ gefordert. Die Roten wollen sich offiziell nicht zu einer höheren Besteuerung der Sonderzahlungen für Super-Verdiener äußern. Inoffiziell heißt es aber, diese Idee sei „eine Option“. Derzeit werden verschiedene Varianten durchgerechnet. Primär strebt die SPÖ Vermögenszuwachssteuern an. Bekanntlich muss die Regierung ein dickes Sparpaket schnüren. Bis 2017 sind zehn Milliarden Euro aufzutreiben – zwei Milliarden davon im heurigen Jahr.

Die niedrige Besteuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde in den Nachkriegsjahren eingeführt – einerseits, damit sich die Leute mehr leisten konnten; andererseits, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Mercedes statt Skier

„Gedacht war das 13. und 14. Gehalt für einen Urlaub und für Skier zu Weihnachten. Heute kann der Generaldirektor seiner Frau einen Mercedes unter den Christbaum stellen“, sagt Steuerrechtler Werner Doralt im KURIER-Gespräch – und meint damit, dass die Einkommensunterschiede früher nicht so groß waren, wie sie es heute sind.

Doralt hält „sehr viel davon“, die niedrige Besteuerung des 13. und 14. Gehalts für Spitzenverdiener zu kappen. Eine solche Änderung sei jedenfalls besser, als den Höchststeuersatz anzuheben. Letzteres wäre „keine gute Optik“ für den Wirtschaftsstandort.

13. und 14. Gehalt: Gering besteuert

Bezieher:

Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Sonderzahlungen, die im Kollektivvertrag geregelt sind. In den meisten Fällen gibt es für unselbstständig Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte) zwei Monatsbezüge extra. Freie Dienstnehmer bekommen keine solchen Sonderzahlungen.

Besteuerung:

Bis zu einem Betrag von 620 € fällt keine Steuer an. Darüber hinaus werden Weihnachts- (13. Gehalt) und Urlaubsgeld (14. Gehalt) nur mit sechs Prozent besteuert.

Spezialfälle:

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. War man nicht das ganze Jahr im Betrieb, bekommt man die Sonderzahlungen anteilsmäßig. Kein Geld gibt es bei gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt.

 

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