Neues Bundesamt für Asyl ab 2014
Von Patricia Haller
Die neue Behörde wird für das Asylwesen ebenso zuständig sein wie für alle Fälle humanitären Aufenthaltes. Auch die Entscheidungen über weitere Erstaufnahme-Zentren – zusätzlich zu Traiskirchen und Thalham – sollen dort getroffen werden können.
Alle dazu gehörigen rund 190 Zuständigkeiten der Behörden (etwa Bundesasylämter, Polizei, Magistrate, Bezirkshauptmannschaften) werden im Bundesamt konzentriert. Dies betrifft das Asylverfahren in erster Instanz, die Entscheidung über subsidiären Schutz sowie humanitären Aufenthalt, wenn Asyl nicht zuerkannt wird.
Bei dem letzten Punkt geht es um Personen, die Jahre auf den Abschluss des Verfahrens warten müssen und in Österreich trotz negativem Bescheid bleiben wollen und integriert sind – Stichwort Familie Zogaj. Künftig wird über den Grad der Integration das neue Bundesasylamt und nicht mehr die Behörden der Bundesländer entscheiden. Es soll dadurch österreichweit zu einheitlichen Standards kommen. Ein im Innenministerium angesiedelter Beirat, der Anträge auf humanitären Aufenthalt bisher geprüft hat, soll abgeschafft werden.
Beim Berücksichtigen des Grades an der Integration soll vieles beachtet werden. Etwa: die Selbsterhaltungsfähigkeit; schulische und berufliche Ausbildung; Deutschkenntnisse; Nachweis von Aus- und Weiterbildungsangeboten in Österreich; Vereinstätigkeiten sowie die Integration am Arbeitsmarkt.
15.000 Entscheidungen
Das dem Innenministerium unterstehende Bundesasylamt wird pro Jahr etwa 15.000 Entscheidungen im Asylrecht treffen. Dazu kommen 13.500 Verfahren aus dem Fremdenrecht und 5200 Verfahren, in welchen es um das Erteilen von Aufenthaltstiteln "aus berücksichtigungswürdigen Gründen" geht.
Der neuen Behörde soll ein Direktor mit zwei Stellvertretern vorstehen. Die Zentrale wird in Wien angesiedelt, in jedem Bundesland ist eine Regionaldirektion geplant.
Die Bündelung der Kompetenzen soll auf Dauer kürzere Asylverfahren und damit Einsparungen von bis zu 24 Millionen Euro bringen. Vorerst rechnet der Bund aber mit einem Mehraufwand von 8,3 Millionen Euro – bedingt durch einen zusätzlichen Personalbedarf.
Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfes endet in acht Wochen, ein Beschluss im Ministerrat ist vor dem Sommer geplant.