Die WKStA darf Daten aus dem Bundeskanzleramt auswerten
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) darf die im Jahr 2023 sichergestellten Daten aus dem Bundeskanzleramt nun auswerten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Wien laut einem Bericht des Standard jetzt entschieden. Mit der Entscheidung des OLG wird nun endgültig ein jahrelanger Rechtsstreit zugunsten der Ermittler beendet.
Bei den sichergestellten Daten handelt es sich um Daten im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfragen-Affäre und dem sogenannten „Beinschab-Tool”. Genauer sollen E-Mail-Postfächer, persönliche Laufwerke und elektronische Dokumente von sämtlichen Mitarbeitern des Bundeskanzleramts ausgewertet werden, die zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 für die Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation zuständig waren.
Bundeskanzleramt erhob Widerspruch
Unmittelbar nach Sicherstellungsanordnung der WKStA im August 2022 war das Bundeskanzleramt rechtlich dagegen vorgegangen, hatte die Daten gleichzeitig aber schon aufbereitet. Nach einer weiteren Anordnung wurden die Daten im Juni 2023 schließlich an die WKStA übergeben - konnten bis dato aber nicht ausgewertet werden. Nicht zuletzt aufgrund der Beschwerde einer Kabinettsmitarbeiterin der Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Die WKStA begründete die Sicherstellung von 2022 mit dem auffälligen Verhalten von früheren engen Mitarbeitern von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Sie hätten, so die WKStA, massenhaft E-Mails gelöscht und ihre Handys getauscht und dadurch möglicherweise Beweismaterial entzogen.
In der Inseraten- und Umfrage-Affäre ermittelt die WKStA seit 2021. Mit der Sichtung der Daten von möglichen Kommunikationspartnern hofft die WKStA, über Umwege Informationen über Auftragsvergaben und die Verwendung von Umfrageergebnissen gewinnen zu können. Bei den Ermittlungen geht es um das sogenannte "Beinschab-Österreich-Tool", bei dem mutmaßlich Steuergeld für türkise Parteiinteressen verwendet worden sein soll.