Politik/Inland

WIFO kritisiert Energiekostenzuschuss für Unternehmen scharf

Weil sich viele Unternehmen die stark gestiegenen Energiekosten nicht mehr leisten können, hat die Regierung das Budget für den Energiekostenzuschuss auf 1,3 Mrd. Euro aufgestockt. Das Wifo kritisiert diese Maßnahme als zu wenig zielgerichtet und aus ökologischer Sicht teils zweifelhaft. Ein Verlustrücktrag kombiniert mit Liquiditätshilfen und eine Senkung der Lohnnebenkosten wäre "budgetschonender und ökonomisch effizienter" gewesen, so das Wifo in einer aktuellen Studie.

Aus ökonomischer Sicht problematisch sei der Energiekostenzuschuss zunächst, da geförderte Unternehmen weder Gewinne aus der Vergangenheit, also ein "funktionierendes Geschäftsmodell", noch Verluste durch Energiekostensteigerungen nachweisen müssen. So bestehe die Gefahr, auch "nicht solide" Unternehmen zu fördern. Zudem sei die Beschränkung der Förderung auf Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe und Industrie sowie dem gemeinnützigen Bereich willkürlich und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Freiberuflich organisierte Unternehmen seien jedoch genauso (negativ) von steigenden Energiekosten betroffen, von der Fördermaßnahme jedoch ausgeschlossen.

Kritisiert werden ebenfalls die Förderkriterien. Obwohl die Maßnahme an sich bloß "energieintensive" Unternehmen fördern soll, spiele dieses Kriterium laut Wifo für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) keine Rolle. Geförderte Unternehmen müssen nämlich erst ab einem Umsatz von 700.00 Euro nachweisen, dass deren jährliche Energiebeschaffungskosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen.

Aus ökologischer Perspektive sei die Maßnahme ebenfalls problematisch. So sei in Stufe 1 der Fördermaßnahme auch eine Bezuschussung des Treibstoffverbrauchs vorgesehen, wodurch einige fossile Treibstoffe (Benzin und Diesel) als förderungsfähige Energieträger einbezogen würden. Daneben sei die Förderung zwar an (befristete) Energiesparmaßnahmen geknüpft. So müssen größere Betriebe ein Energiespar-Konzept in Form eines Energieaudits vorlegen und bis 31. März 2023 müssen zudem Energiesparmaßnahmen speziell in Hinblick auf Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umgesetzt werden. Es sei jedoch laut Wifo unklar, inwiefern damit tatsächlich eine nachhaltige Energieeffizienzverbesserung oder gar eine grüne Transformation im Unternehmensbereich ausgelöst werden kann.

"Mit dem konkreten Programmdesign des Energiekostenzuschusses für Unternehmen hat sich die Bundesregierung für ein breitflächig ausgerolltes Subventionsregime, im Rahmen dessen fast alle gewerblichen, industriellen und gemeinnützigen Unternehmen "förderfähig" sind, und gegen eine zielgerichtete Unterstützung entschieden", schreiben die Autorinnen und Autoren.

Stattdessen schlagen sie eine Reihe anderer Maßnahmen vor, die laut ihnen budgetschonender und effizienter gewesen wären, um Unternehmen während der Energiekrise zu entlasten. Beispielsweise würde ein Verlustrücktrag das Haushaltsbudget nur gering belasten. Ein Verlustrücktrag bietet die Möglichkeit, Verluste eines Jahres mit vorangegangenen Gewinnen zu verrechnen und führt zu einer Steuergutschrift, die auf Antrag ausbezahlt werden kann. Die Liquidität der Unternehmen werde dadurch gestärkt, zudem könnten so Gewinn- und Konjunkturschwankungen abgefedert werden. Außerdem bestehe bei dieser Maßnahme keine Gefahr "nicht solide" Unternehmen zu fördern, da ein Verlustrücktrag nur jene Unternehmen entlaste, die in den Vorjahren Gewinne gemacht haben. Das österreichische Steuerrecht kennt im Regelfall keine Verlustrückträge.

Weiters zählt das Wifo Liquiditätshilfen für Unternehmen in Form von Haftungen und Garantien der öffentlichen Hand für Kredite von Unternehmen sowie Steuerstundungen auf. Sie hätten laut Wifo den Vorteil, dass sie bei Gewährung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Staatshaushalt hätten. Die (negativen) Auswirkungen treten zeitverzögert auf, nämlich dann, wenn Haftungen und Garantien tatsächlich schlagend werden oder gestundete Steuerzahlungen wegen Insolvenzen von Unternehmen ausfallen. Auch durch die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen in Erwartung reduzierter künftiger Gewinne könne die Liquidität von Unternehmen laut der Studie mit einem vergleichsweise geringen unmittelbaren Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln verbessert werden.

Als letzte Maßnahme beschreibt die Studie eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten. Ab 2023 werden zwar der Unfallversicherungsbeitrag von derzeit 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent und der Arbeitgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (FLA) von derzeit 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt. Das Entlastungsvolumen von rund einer haben Milliarde Euro sei jedoch angesichts eines Gesamtvolumens der Lohnnebenkosten von knapp 39 Mrd. Euro (2020) aus Sicht des Wifo relativ gering. Weitere Senkungen könnten Unternehmen kurzfristig entlasten und längerfristig die Struktur der österreichischen Gesamtabgaben wachstums- und beschäftigungsverträglicher machen. Derzeit bestehe über die Hälfte der Abgaben aus Abgaben auf Arbeit. Eine Senkung könne zudem in Form von höheren Löhnen auf die Beschäftigten überwälzt werden, was Druck aus den Lohnverhandlungen nehmen würde.