Politik/Inland

Wieder Streit um Studiengebühren

Zwischen Universitäten und Wissenschaftsministerium ist ein bizarrer Streit ausgebrochen: Es geht um die Refundierung von Studiengebühren, die – wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) klargestellt hat – zu Unrecht eingehoben worden waren.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle will jetzt aber nur jenen acht Unis, die (zu Unrecht) solche Gebühren eingehoben haben, das Geld rückerstatten. Die übrigen 13 Unis protestieren dagegen und wollen ebenfalls neues Geld aus dem Budget.

Aber was war geschehen?

Ende 2008, kurz vor der Nationalratswahl, wurden die Studiengebühren überraschend abgeschafft. Die gesetzliche Regelung war aber so schwach, dass sie vom VfGH im Juli 2011 wegen Verfassungswidrigkeit gekippt wurde. Zunächst konnte sich die rot-schwarze Koalition auf keine Reparatur einigen. Die Schwarzen sprachen sich für Studiengebühren aus, die Roten dagegen.

Alle Inhalte anzeigen
Daraufhin hatte Wissenschaftsminister Töchterle – gestützt auf ein Gutachten des VerfassungsjuristenHeinz Mayer– den Universitäten frei gestellt, ob sie Studiengebühren einheben wollen. Die meisten der 21 Unis verzichteten, acht (Wien, Innsbruck, Graz und Linz, WU Wien, TU Graz, Vet-Med und das Mozarteum) verlangten im Wintersemester 2012/’13 Gebühren.

Das missfiel dem VfGH, im Oktober 2012 wurde ein „Verordnungsprüfungsverfahren“ eingeleitet. Wie vergangene Woche berichtet, mit dem Ergebnis, dass die Regelung verfassungswidrig ist und die Gebühren zu Unrecht eingehoben wurden.

Die Universitäten wollen den Studenten die bezahlten Gebühren (rund 12 Millionen Euro) rückerstatten, Töchterle den Unis die entfallenen Gebühren ersetzen. Aber nur jenen acht, die zu Unrecht Gebühren verlangt hatten, was Verfassungsjuristen wie Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk wiederum als „verfassungswidrig“ bezeichnen. Allen Unis solle demnach aliquot die Gebühren ersetzt werden.

Das Wissenschaftsministerium erklärt, man strebe eine verfassungskonforme Regelung an. In den kommenden Tagen werde das weitere Vorgehen nochmals „eingehend“ geprüft.