Politik/Inland

Was 2016 bringt

Neues Jahr, neue Regeln: Die Politik hat eine Reihe von Gesetzen und Novellen beschlossen sowie Verordnungen erlassen, die für viele Bürger (und Behörden) Änderungen bringen.

Das größte Projekt, das 2016 umgesetzt wird, ist zweifelsohne die Steuerreform (siehe KURIER am Sonntag). Abgesehen davon gibt es aber zahlreiche weitere Neuerungen: Die Teilpension wird eingeführt, ELGA ausgeweitet, bei Ärzten und in Spitälern muss man sich ausweisen, die Familienbeihilfe wird erhöht und das Strafgesetz geändert. Die Roaminggebühren werden sinken, das Pflegegeld wird erhöht und an den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) findet erstmals die Zentralmatura statt. Der KURIER bietet einen Überblick über die Details dieser und weiterer Änderungen.

Telekommunikation: Telefonate im EU-Raum günstiger: Im Mai 2016 sinken die Roaminggebühren innerhalb der EU auf fünf Cent je Gesprächsminute (oder Megabyte) und zwei Cent je SMS. Mitte 2017 werden die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft. Für alle ab 27. Februar 2016 neu abgeschlossenen Verträge für Festnetz, Internet und Mobilfunk gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat (derzeit drei). Künftig sollen auch Festnetznummern beim Anbieterwechsel mitgenommen werden dürfen.

Soziales: Pflegegeld wird um zwei Prozent erhöht: Erstmals seit 2009 wird das Pflegegeld erhöht – um zwei Prozent. Das heißt, je nach Stufe, gibt es heuer zwischen 37,20 und 397,20 Euro im Jahr mehr als bisher. Für Stufe 1 erhält man 157,30 Euro (65 Stunden Pflegebedarf/Monat); Für Stufe 2 (95 Stunden) sind es 290 Euro; für Stufe 3 (120 Stunden) gibt es 451,80 Euro; 677,60 Euro sind es bei Stufe 4 (160 Stunden); 920,30 Euro bei Stufe 5 (180 Stunden); 1285,20 Euro bei Stufe 6 und 1688,90 (Stufe 7).

Jobs: Bis zu zwölf Stunden Arbeit pro Tag erlaubt: Die Arbeitszeit wird flexibilisiert. Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf um bis zu zwei Stunden überschritten werden, wenn es sich dabei um aktive Reisezeit handelt (also der Arbeitnehmer selbst fährt). Lehrlinge (über 16 Jahren) dürfen bis zu zehn Stunden arbeiten, wenn passive Fahrzeiten anfallen. Im Tourismus wird eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf bis zu acht Stunden ermöglicht, wenn es dafür später einen Zeitausgleich gibt.

Schulen: Zentralmatura startet auch in den BHS: Zwischen 9. und 19. Mai findet die Zentralmatura statt – erstmals auch in den „Berufsbildenden höheren Schulen“. Die BHS-Schüler müssen neben der schriftlichen und der mündlichen Prüfung eine Diplomarbeit machen. Diese ist – im Gegensatz zur „Vorwissenschaftlichen Arbeit“ in der AHS – als Teamarbeit konzipiert. Teilweise umgesetzt werden soll auch die Schulreform (Schulautonomie, Modellregionen für Gesamtschule). Beschlüsse fehlen aber noch.

Universitäten: Eingangsphase ins Studium ausgeweitet: Ab Herbst 2016 wird die Studieneingangsphase (STEOP) auf alle Universitäten ausgeweitet. Ausnahmen sind nur in Medizin, Veterinärmedizin und Psychologie möglich. In der STEOP erhalten Studenten einen Überblick über Inhalt und Ausrichtung des Studiums. Nur wer die Prüfungen der Eingangsphase besteht, darf weiterstudieren. Es müssen mindestens 20 sogenannte ECTS-Punkte bei Prüfungen gesammelt werden, um das Studium fortsetzen zu können.

Banken: Jeder Bürger soll ein Konto eröffnen dürfen: Ab September 2016 soll jeder Bürger ein Recht auf ein „Basiskonto“ bekommen. Damit sollen auch Asylwerber, Obdachlose oder verschuldete Personen ein Giro-Konto eröffnen können. Die Kosten sollen sich auf maximal 80 Euro pro Jahr belaufen. Für Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher und Asylwerber soll das Konto maximal 40 Euro kosten. Einen Überziehungsrahmen gibt es nicht. Das Gesetzesvorhaben ist fertig, muss aber erst beschlossen werden.

Pensionen: Weniger arbeiten ab 62 Jahren: Bis 29. Februar will die Regierung entscheiden, was im Pensionsbereich geändert werden soll. Fix ist jetzt schon, dass nun mit der Teilpension ein neuer Pensionstyp eingeführt wurde. Sie ist als Erweiterung der schon bestehenden Altersteilzeit zu verstehen. Weil sie erst ab 62 Jahren beansprucht werden kann, ist sie derzeit allerdings nur für Männer relevant, weil Frauen noch mit 60 Jahren in Pension gehen können. Die Arbeitszeit kann bei der Teilpension zwischen 40 und 60 Prozent reduziert werden, die Gehaltseinbußen werden zu 50 Prozent ausgeglichen (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 4860 Euro). Dem Arbeitgeber werden sowohl der Lohnausgleich als auch die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze vom Staat ersetzt. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zur Altersteilzeit. Hier bekommt der Unternehmer nur die Hälfte der Kosten rückerstattet. Die Teilpension kann im Gegensatz zur Altersteilzeit nicht geblockt werden. Die Pensionen werden mit Jahresbeginn um 1,2 Prozent erhöht. Den Pensionisten wird damit die Inflation abgegolten. Die Ausgleichszulagen für Mindestpensionisten steigen auf 882,78 Euro für Alleinstehende und 1323,58 für Ehepaare. Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 415,72 Euro im Monat angehoben. Frühpensionisten dürfen maximal diesen Betrag dazu verdienen, wenn sie die Pension nicht verlieren wollen. Klargestellt wird im Gesetz, dass bei Frauen, die weniger als 15 Beitragsjahre haben, auch vier Jahre pro Kind für die Pension angerechnet werden. Das bedeutet, dass z. B. eine Frau mit einem Kind und elf Versicherungsjahren Anspruch auf eine Pension (mindestens 15 Jahre) hat.

ELGA wird ausgebaut, Gebühr für Rezepte steigt auf 5,70 €: In Spitälern und Pflegeeinrichtungen in Wien und der Steiermark läuft die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) bereits, mit Jahresbeginn wird das Projekt nun auf Niederösterreich und Kärnten sowie die AUVA-Häuser ausgeweitet. Im Herbst sollen die verbleibenden Bundesländer folgen. Damit werden Befunde mithilfe der eCard für Ärzte abrufbar.
Im zweiten Quartal 2016 startet in der Region Deutschlandsberg (Steiermark) der Probebetrieb für die E-Medikation. Alle von Ärzten verschriebenen und von Apotheken abgegebenen Medikamente werden gespeichert. Um eCard-Missbrauch zu verhindern, gibt es ab jetzt strengere Identitätskontrollen in Krankenhäusern und Ordinationen. In Ambulanzen können Ausweise verlangt werden. Das gilt auch für neue Patienten bei niedergelassenen Ärzten. Wie jedes Jahr wird auch 2016 die Rezeptgebühr erhöht: Sie steigt um 15 Cent auf 5,70 Euro. Davon befreit sind Personen mit einem Einkommen von bis zu 882,78 Euro bzw. Paare mit einem Maximal-Einkommen von 1323,58 Euro im Monat. Die eCard-Gebühr steigt im heurigen Jahr von 10,85 Euro auf 11,10 Euro pro Jahr. Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG wurde auf 4860 Euro angehoben (plus 210 Euro), was höhere Sozialversicherungsbeträge für Besserverdiener bedingt.

Familienbeihilfe wird leicht erhöht: Abgesehen vom erhöhten Kinderfreibetrag im Zuge der Steuerreform gibt es ab jetzt auch ein bisschen mehr Geld für Familien, weil die Familienbeihilfe um 1,9 Prozent erhöht wurde. Für Kinder unter zwei Jahren gibt es 111,80 Euro im Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60, für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, ab 19 Jahren sind es 162 Euro pro Person. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die Beihilfe für behinderte Kinder. Neu geregelt wurde weiters die Elternteilzeit: Nun muss die Arbeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden – und man muss mindestens zwölf Stunden pro Woche arbeiten. Bisher gab es keine Vorgaben. Neu ist auch, dass Frauen, deren Partnerin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen hat, in Elternkarenz gehen können. Auch Pflege-Eltern, die keine Möglichkeit haben, ein Pflegekind zu adoptieren, haben Anspruch auf Karenz. Und gleichgeschlechtliche Paare dürfen ab sofort Kinder adoptieren. Nach Fehlgeburten gibt es einen vierwöchigen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Außerdem erhalten freie Dienstnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch sowie einen viermonatigen Motivkündigungsschutz. Änderungen dürfte es auch für Kindergärten geben: Ab Herbst 2016 müssen alle Vierjährigen in einen Kindergarten. Jene, die gut Deutsch können, sollen sich aber wieder abmelden dürfen, wenn die Eltern das wollen. Das wurde im Zuge der Bildungsreform vereinbart, ist aber noch nicht beschlossen. Das gilt auch für die Reform des Kindergeldes, die in Vorbereitung ist. Künftig soll es ein Kindergeldkonto mit einem Fixbetrag geben, wie lange man daheim bleiben kann, soll variabel sein.

Mobbing im Internet und Po-Grapschen strafbar: Das Strafgesetz wurde umfangreich reformiert: Zentrales Anliegen war dabei, dass Gewaltdelikte künftig strenger bestraft, Vermögensdelikten hingegen erst bei höheren Schäden schärfer sanktioniert werden sollen. Konkret wurden dafür 200 Delikte überarbeitet, um eine bessere Ausgewogenheit zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten zu erreichen. Neu ist auch, dass Cybermobbing, also die Verletzung der Privatsphäre im Internet, die das Leben der Opfer beeinträchtigt, seit heuer strafbar ist. Wer etwa ein Video auf Facebook stellt und damit einen Jugendlichen bloßstellt, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Wenn das Opfer danach Selbstmord verübt oder versucht, sich das Leben zu nehmen, ist eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Auf Verhetzung stehen nun bis zu zwei Jahre Haft, wenn rund 30 Personen (bisher 150) zu Gewalt aufgefordert oder zu Hass aufgestachelt werden. Hört eine „breite Öffentlichkeit“ zu (150 Menschen), sind bis zu drei Jahre Haft vorgesehen. Bis zu fünf Jahre Haft gibt es für den Hetzer, wenn „Aufgestachelte“ eine Gewalttat begehen. Nachgeschärft wurde im Sexualstrafrecht. Auch wenn sich Opfer bei Übergriffen nicht wehren, drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft („Verletzung der Selbstbestimmung“). „Po-Grapschen“ kann ab dem neuen Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft
geahndet werden.