Politik/Inland

Wahlreform: Lopatka will E-Voting entwickeln lassen

Nächstes Jahr soll sie endlich angepackt werden: Die große Wahlrechtsreform, bereits seit dem Sommer angekündigt von den Parlamentsparteien.

Die ÖVP will sieben Punkte in die Reformgruppe einbringen - mit dem obersten Ziel, den Wähler für den Urnengang zu motivieren und den Prozess für die Beteiligten zu vereinfachen, betont Lopatka am Freitagvormittag vor Journalisten. Aus den Pannen bei der Bundespräsidentenwahl habe man einige Lehren gezogen.

In Sicht ist bereits ein zentrales Wählerregister. Am 17. Oktober soll der Entwurf für ein entsprechendes Gesetz in den Verfassungsausschuss. "Wir hoffen, dass es bis Jahresende im Plenum zur Beschlussfassung kommt", sagt Lopatka.

Vorbild Schweiz

Und das wiederum sei der erste Schritt in Richtung E-Voting. Der ÖVP-Chef nennt hier nicht nur das ferne Estland, in dem bereits seit Jahren bundesweite Wahlen via Internet abgewickelt werden, sondern einen Nachbarn Österreichs als Vorbild: Die Schweiz. In einigen Kantonen werde E-Voting für Auslandsschweizer angeboten. In Bern lag die Beteiligung zuletzt bei 60 Prozent.

Derzeit leben rund 400.000 wahlberechtigte Österreicher im Ausland - alleine 180.000 in Deutschland. Die Wahlbeteiligung liegt bei kläglichen fünf bis sieben Prozent. Lopatka sieht das E-Voting als Chance, diese deutlich zu erhöhen. "Wenn es in der Schweiz funktioniert, warum nicht auch bei uns?"

Die Entwicklung und Einführung des Wählerregisters werde laut Experten des Innenministeriums ein Jahr dauern, sagt Lopatka - "also rechtzeitig für die geplante Nationalratswahl 2018". Die Entwicklung eines E-Voting-Programmes wäre deutlich komplizierter, bis zur darauffolgenden Nationalratswahl, also 2023, könnte es für Auslandsösterreicher angeboten werden, glaubt der ÖVP-Klubchef. "Und der nächste Schritt wäre, E-Voting generell und für alle möglich zu machen."

Flexibleres Recht

Die Wahlkarten will die ÖVP zumindest bei Bundespräsidenten- und Europawahlen bereits am Wahltag auszählen. Der Termin - Montag nach der Wahl, 9 Uhr - solle laut Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl fallen: „Das Wahlrecht muss praxisgerechter werden."

Auch das Filmen von Spitzenkandidaten bei der Stimmabgabe im Wahllokal solle wieder erlaubt werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte das ja bei der Wahlaufhebung für verfassungswidrig erklärt. "Laut Gesetz kein Fremder ins Wahllokal. Theoretisch dürfte man den Wahlbeisitzern also nicht einmal einen Kaffee bringen", scherzt Gerstl.