Faktencheck: Norbert Hofers Todesstrafen-Aussage
Von Jürgen Klatzer
Im TV-Duell mit der Grünen Ulrike Lunacek meinte der Freiheitliche Norbert Hofer, die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) würde es Staaten in der Europäischen Union ermöglichen, "die Todesstrafe umzusetzen". Deshalb müsse die EMRK evaluiert und gegebenenfalls durch eine "Österreichische Menschenrechtskonvention" ersetzt werden. So forderte es Hofer und so steht es auch im Wahlprogramm der FPÖ.
Doch stimmt diese Behauptung überhaupt? Können EU-Staaten die Todesstrafe einführen bzw. umsetzen?
Die EMRK wurde 1950 unterzeichnet und trat drei Jahre später in Kraft (in Österreich 1958). Tatsächlich sah die EMRK zunächst kein Verbot des Vollzugs einer Todesstrafe vor, aber die Abschaffung erfolgte in den kommenden Jahren schrittweise.
Erstmals wurde die Todesstrafe im 6. Zusatzprotokoll verboten. "Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden", hieß es Anfang der Achtzigerjahre. Es gab allerdings eine Ausnahme: In Kriegszeiten und Zeiten unmittelbarer Kriegsbedrohung war die Todesstrafe erlaubt (Artikel 2).
Diese Gesetzeslücke wurde 2002 geschlossen. Das 13. Zusatzprotokoll der EMRK verbietet seitdem die Todesstrafe unter allen Umständen, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit. Konkret heißt es im Artikel 1 des 13. Zusatzprotokolls: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Zuletzt flammte die Debatte über die Todesstrafe wieder auf, als der türkische Präsident Erdogan ein Referendum abhalten wollte. Auch Türken in Österreich sollten die Möglichkeit bekommen, abzustimmen. Doch Rechtsexperten waren sich schnell einig, dass eine Volksabstimmung über eine Todesstrafe gegen die EMRK verstoßen würde, weil Österreich eben die Protokolle 6 und 13 ratifiziert hat.