Totschnig zu VfGH-Urteil: "Dürfen unser Schnitzel nicht gefährden"
Als "großen Erfolg für den Tierschutz" feierte die Regierung im Juli 2022 das neue Tierschutzgesetz. Darin enthalten: Das von Tierschutzorganisationen vehement geforderte Verbot von Vollspaltenböden in Schweineställen. Dabei handelt es sich um Betonböden, die mit Spalten durchzogen sind. Die Tiere können in den Spalten hängen bleiben und sich dabei verletzen.
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NGOs wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) waren dennoch unzufrieden. Die Burgenländische Landesregierung um Hans Peter Doskozil (SPÖ) brachte zudem im April 2023 eine Verfassungsbeschwerde für "ein sofortiges Verbot" ein. Der Grund: Die Übergangsfrist sei zu lang. Laut Tierschutzgesetz soll es ab 2040 keine Vollspaltenbuchten mehr geben. Bei Neubauten und Umbauten gilt die Bestimmung seit 2023. Nun steht fest: Das Gesetz muss bis 1. Juni 2025 repariert werden.
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Warum die Übergangsfrist zu lange ist
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt den Burgenländern in einem neuen Erkenntnis recht. "Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt", heißt es. Die Übergangsfrist wurde vereinbart, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben. Diese Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sei nicht gerechtfertigt, so der VfGH. Denn sie ziele "mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz" ab.
Dazu komme, dass die Betreiber neuer Anlagen sich nun an umso höhere Standards halten müssten und auch höhere Kosten als bestehende Betriebe hätten. "Damit herrscht ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde", begründet der VfGH.
Totschnig: "Dürfen unser Schnitzel nicht gefährden"
Aus dem Sozialministerium von Johannes Rauch (Grüne) heißt es, man ei zu Gesprächen mit Vertretern aus Landwirtschaft und Tierschutz bereit, um eine rasche Lösung zu finden. Und: "Eine Reparatur des Verbotes der unstrukturierten Vollspaltenbuchten soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen." Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, die Erkenntnis werde nun rechtlich und fachlich analysiert, dann werde man mit dem Sozialministerium sowie den Betroffenen mögliche Optionen erarbeiten.
"Im Sinne des Verfassungsgerichtshofes braucht es eine sachgerechte Lösung. Gleichzeitig ist klar: Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen", stellt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) klar. "Die volatile Situation auf den Märkten und die Inflation stellen Bäuerinnen und Bauern EU-weit vor große Herausforderungen. Uns ist die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln, Tierwohl und das Überleben unserer Höfe ein zentrales Anliegen."
Doskozil siegt im zweiten Anlauf
Mit dem VfGH-Erkenntnis wurde dem Burgenland beim zweiten Anlauf recht gegeben. Im Dezember 2022 war eine erste Beschwerde gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung abgewiesen worden, weil diese "zu eng gefasst" war. Damals wurden die angefochtenen Bestimmungen nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert, weshalb laut VfGH auch die neuen Regelungen angefochten hätten werden müssen.