Mayer: Van der Bellen sollte Hauer ablehnen
Von Thomas Trescher
Für den Verfassungsrechtler und ehemaligen Dekan des Juridikums in Wien ist die Grenze überschritten. Nachdem der von der FPÖ vorgeschlagene Kandidat für den Verfassungsgerichtshof Andreas Hauer, wie der Falter berichtete, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft“ bezeichnete, sei er als Verfassungsrichter nicht mehr tragbar. „Für einen Verfassungsrichter ist diese pauschale Abqualifikation nicht angezeigt, das ist schon schlimm.“
Reputation des VfGH gefährdet
Für Mayer ist „der Bundespräsident nun gefordert, er wird sich überlegen müssen, ob er so jemanden zum Verfassungsrichters angelobt. Der Verfassungsgerichtshof hat auch auf Minderheiten zu achten.“ Würde er Hauer angeloben, „schlägt das auf die Reputation des VfGH zurück“. Er „glaubt schon“, dass die Regierung ihren Plan durchzieht, Hauer zum Verfassungsrichter zu ernennen. „Das übliche Verhalten der ÖVP ist es, auf die Ausrutscher der FPÖ nicht zu reagieren.“ Schon vorab seien einzelne von der FPÖ in Spiel gebrachte Kandidaten „zum Fürchten“ gewesen.
Dass die vorgeschriebenen Hearings nur eine Farce sind – Vizekanzler Strache hatte seine Kandidaten schon vor den Hearings als fix präsentiert –, sei aber nichts Neues: „Das war immer so, das sind Behübschungen eines politischen Prozesses.“ Die Besetzungen seien auch immer parteipolitisch motiviert gewesen, aber „bislang hat man doch eine gewisse Zurückhaltung bei Personen erkennen können, die gar nicht geeignet waren.“
Die Möglichkeit, einen Verfassungsrichter bei Fehlverhalten wieder loszuwerden, gibt es grundsätzlich auch – bei einem Disziplinarverfahren entscheiden die anderen Mitglieder des VfGH, ob ein Mitglied auszuschließen ist. „Aber da muss schon viel passieren“, sagt Mayer.
Die Hearings zu den Verfassungsrichtern werden morgen Dienstag fortgesetzt.