Ibiza-U-Ausschuss: VfGH gibt SPÖ und NEOS Recht
ÖVP und Grüne gegen SPÖ und NEOS: Sie haben ordentlich gestritten um den Inhalt des sogenannten "Ibiza-Untersuchungsausschuss". Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) musste als Streitschlichter eine Entscheidung treffen und sollte das "tunlichst" innerhalb vier Wochen machen, forderten SPÖ und NEOS Anfang Februar. Jetzt hat der VfGH genau das getan.
Die Entscheidung: Der U-Ausschuss kommt im gesamten Umfang von acht Seiten, den SPÖ und NEOS gefordert haben. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrats den Untersuchungsgegenstand massiv zu beschneiden, sei rechtswidrig, so der VfGH.
Der Geschäftsordnungsausschuss könne die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit zwar feststellen, den im Verlangen bezeichneten Untersuchungsgegenstand aber nicht ändern (außer wenn alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder zustimmen), heißt es seitens des Höchstgerichts.
Im vorliegenden Fall habe der Geschäftsordnungsausschuss das verfolgte politische Anliegen selbst gewichtet und den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eigenständig gestaltet, was gegen die Verfassung verstoße, wenn es gegen den Willen der Minderheit erfolge.
"Gut, dass das missglückt ist"
"Wir waren immer optimistisch, dass unser Verlangen Erfolg hat und uns der Verfassungsgerichtshof Recht gibt", sagt Stephanie Krisper, NEOS-Fraktionsvorsitzende im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss.
Dass Volkspartei und Grüne die Aufklärung verhindern wollten, hätte niemandem zu seinem Recht verholfen – "ÖVP und Grüne wollten damit nur der ÖVP und ihnen nahestehenden Personen die Mauer machen", erklärt Krisper. "Gut, dass das missglückt ist."
Auch SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner durfte sich als Siegerin fühlen: "Der VfGH hat die Regierung in die Schranken gewiesen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, für Transparenz und Kontrolle und für den Anstand in der Politik", meinte sie.
ÖVP fordert "konkrete Ergebnisse"
Wolfgang Gerstl, ÖVP-Fraktionsvorsitzender, stellte klar, dass die Entscheidung des VfGH wichtig gewesen sei, um vor dem Beginn des Ausschusses Rechtssicherheit herzustellen. "Die Entscheidung des VfGH ist zu akzeptieren und wir starten mit der ursprünglichen Fassung des Verlangens in die Aufklärungsarbeit", sagte Gerstl.
Gleichzeitig fordert er konkrete Ergebnisse: "Hier wird auch der Ausschussvorsitzende sowie die Verfahrensrichterin gefordert sein, denn ein parlamentarisches Transparenz-Instrument wie der U-Ausschuss soll aufklären, politische Verantwortungen und mögliche Konsequenzen aufzeigen."
Worum geht es im Kern?
SPÖ und NEOS hatten per Minderheitenrecht einen U-Ausschuss eingeleitet. Behandelt werden sollten die Casinos- und die Ibiza-Affäre sowie sämtliche Postenbesetzungen die unter Türkis-Blau stattgefunden haben und irgendwie verdächtig sein könnten.
Die beiden Oppositionsparteien wollten beiden Themenkomplexe - Ibiza-Video und Casinos-Causa - umfassend aufklären, da sie aus ihrer Sicht ein großes Ganzes sind.
ÖVP und Grüne haben ihre Mehrheit im U-Ausschuss genutzt und den Untersuchungsgegenstand daraufhin eingekürzt. Statt acht Seiten war der Antrag zum Untersuchungsausschuss "betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung" nur noch fünf Seiten lang.
Was blieb
Übrig geblieben war de facto nur die Casinos-Causa. Weshalb intern gewitzelt wird, ob man nicht den Titel des U-Ausschusses ändern solle. "Die Grünen machen die Mauer für die ÖVP", kritisierte Neos-Mandatarin Stephanie Krisper.
ÖVP und Grüne sagten, die Themen seien zu weit gefasst, zu unkonkret. Der Untersuchungsgegenstand, so argumentierten die Grünen, müsse so präzise wie möglich formuliert sein, da sonst keine aussagekräftigen Erkenntnisse zu erwarten seien.
Gestrichen wurde etwa der Punkt "Begünstigungen von Dritten" durch politische Einflussnahme, der recht allgemein formuliert war. Das Thema " Ibiza" flog so gut wie zur Gänze aus dem Antrag.
An diesem Punkt kam der VfGH ins Spiel: Er sollte entscheiden, ob die Argumentation von ÖVP und Grünen haltbar und der Beschluss zulässig ist. Und das hat er auch getan.