Politik/Inland

Uwe Scheuch zu sieben Monaten bedingt verurteilt

8.55 Uhr. Uwe Scheuch grüßt freundlich und witzelt sogar mit Fotografen, die ihn umringen. Aber sonst will er „keinen Kommentar“ abgeben.

12.50 Uhr. Uwe Scheuch gibt noch immer „keinen Kommentar“ ab, witzelt aber nicht mehr und rauscht „als Privatperson“ aus dem Oberlandesgericht Graz. Kurz zuvor hat ihn ein Richtersenat daran erinnert, dass er einst als Landeshauptmannstellvertreter „einer der höchsten Politiker in Kärnten gewesen“ sei: „Sie hatten Vorbildwirkung.“ Deshalb halte das Gericht sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 67.500 Euro für Scheuch als angemessen.

In Österreich ist dagegen kein ordentliches Rechtsmittel mehr vorhanden.

Drei Jahre

Die als „Part of the Game“ bekannt gewordene Affäre ist somit nach drei Jahren Verfahrensdauer beendet. 2011 wurde Scheuch erstmals in Klagenfurt verurteilt, doch das Oberlandesgericht Graz hatte das Urteil von 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, aufgehoben. Im Sommer fand die Neuauflage des Verfahrens statt: Sieben Monaten bedingt plus 300 Tagesätze zu je 500 Euro (150.000 Euro) unbedingter Geldstrafe. Scheuch soll im Juni 2009 als Vize-LH und BZÖ-Chef im Zusammenhang mit einem ihm angekündigten Projekt eines russischen Investors „eine Spende“ für seine Partei gefordert haben.

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Die vielleicht auch nur theoretische Möglichkeit, sich in der Landesregierung für ein bestimmtes Projekt einzusetzen, sei Scheuch „zum Verhängnis“ geworden. „Man nimmt einen Vorteil und tut dann seine Meinung in der Regierung zu einem Projekt kund“, begründet Richter David Greller. „Wenn man fünf bis zehn Prozent für die eigene Partei haben will, fordert man einen Vorteil.“ Der Tonbandmitschnitt darüber sei zentral, das Urteil „stehe und falle“ damit.

Das sitzt. Scheuch und sein Verteidiger, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hatten zuvor noch auf Freispruch plädiert oder sich zumindest Hoffnungen auf eine niedrigere Strafe gemacht. „Ich bin mir auch heute noch keiner Straftat bewusst“, behauptet Scheuch und fügt kleinlaut hinzu: „Aber, wenn es moralisch nicht richtig war, tut es mir leid.“

Niedriger Strafrahmen

Milder wird das Urteil aber nur bedingt. Obwohl einerseits das Ersturteil in Bezug auf die mögliche Beschaffung einer Staatsbürgerschaft aufgehoben wurde, denn dafür sei Scheuch nie zuständig gewesen. Und obwohl nicht der strengere Paragraf 304 Strafgesetzbuch, Absatz 1, herangezogen wurde, sondern Absatz 2.

Das ist gravierend: Während Absatz 1 eine konkrete Amtshandlung meint, ist Absatz 2 vage, meint eher „Anfüttern“ als eine Handlung. Das hat spürbare Folgen: Absatz 1 bedeutet bis zu fünf Jahre Haft, Absatz 2 aber nur bis zu drei Jahre.

Aber das Urteil wird schärfer. „Auch unter geringerem Strafrahmen halten wir die Strafe für angemessen“, begründet der Senat, warum es bei sieben Monaten bedingt samt Geldstrafe bleibt – das ist ein Drittel des möglichen Gesamtstrafrahmens statt ein Fünftel wie es zuvor war.