Überalterte Beamte: Strache will mit mehr Planstellen gegensteuern
Von Daniela Kittner
2019 will Beamtenminister Heinz-Christian Strache ein neues Dienstrecht für den öffentlichen Dienst einführen. Im Zuge dessen muss er ein spezielles Problem lösen: die starke Überalterung im öffentlichen Dienst.
Strache hat Basisdaten erheben lassen: Das Durchschnittsalter der Beamten beträgt demnach 46 Jahre, jenes in der Privatwirtschaft 38,3 Jahre. Ab 2021 setzt die große Pensionswelle ein. In den zehn Jahren darauf werden 50 Prozent aller Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Pension gehen. Strache: „Wir werden sehr viel Know-how verlieren, wenn wir nicht gegensteuern.“
Know-how-Transfer
Strache hat eine Demografiestudie erstellen lassen, „um die Pensionierungsstruktur sichtbar zu machen und mit neuen Planstellen gegensteuern zu können“. In manchen Bereichen steigt der Bedarf an Nachwuchs besonders stark; nicht nur, weil Pensionierungen anstehen, sondern auch, weil die Zahl der Planstellen aufgestockt wurde. In der Polizei gibt es 4100 neue Planstellen, im Bildungsbereich 500 zusätzliche Planstellen, und bei der Justizwache hat Türkis-Blau die von Rot-Schwarz beschlossene Streichung von 70 Planstellen abgesagt und zusätzlich 100 weitere geschaffen. Strache: „Wir haben einen Strategieplan entwickelt, damit wir den Transfer von Know-how und Wissen zu den Jungen sicherstellen, bevor die große Pensionierungswelle kommt. Wir beginnen 2019 bei den stark überalterten Abteilungen. Das bedeutet am Anfang mehr Planstellen, bis der große Abgang kommt. Am Ende sollen es weniger Planstellen sein, weil wir auch durch Digitalisierung und Effizienzsteigerung sparsamer in der Verwaltung werden wollen.“ Auch eine Aufgabenreform werde nötig sein: „Wir können nicht erwarten, Planstellen einzusparen, wenn der Verwaltung laufend neue Aufgaben übertragen werden.“
Ein besonderes Anliegen im Rahmen der Dienstrechtsreform ist Strache, die Durchlässigkeit zu erhöhen, zum Beispiel zwischen Polizei, Justizwache und Militär. Generell kündigt Strache an, dass es bei der Dienstrechtsreform „keine Gehaltsverluste und Abstriche geben wird“.
Umgesetzt hat Strache das Wachebediensteten-Hilfsleistungsgesetz: „Es ist eine Errungenschaft, auf die ich stolz bin. Bisher war es eine Kann-Bestimmung, dass der Staat einem Soldaten, Polizisten und Justizwachebeamten oder dessen Familie zur Seite springt, wenn es im Dienst zu schwerer Verletzung oder zum Todesfall kam. Ich habe daraus eine Muss-Bestimmung gemacht, und dies auf alle öffentlich Bediensteten ausgedehnt.“
Bis 140.000 € vom Staat
Der Staat verpflichte sich jetzt, Beamten, die im Dienst verletzt oder getötet werden, oder deren Familien mit Versicherungsleistungen bis zu 140.000 Euro zur Seite zu stehen. Das sei eine große Wertschätzung für die Bediensteten, denn „sie halten oft den Kopf für unsere Sicherheit hin und haben das verdient“.
Mit der Dienstrechtsreform will Strache ein Urteil des Europäischen Gerichtshof über die Anrechnung von Vordienstzeiten abwarten. Das Urteil dürfte im März kommen. Strache: „Keiner soll durch den Gerichtsentscheid etwas verlieren. Das ist mein sozialer Anspruch.“
Bei der geplanten Steuerreform verweist Strache auf den Finanzrahmen bis 2022, in dem bereits 3,5 Milliarden Euro für Steuersenkungen eingepreist sind.