U-Ausschuss zu ÖVP-Korruption: Erste Befragungen am 2. März
Der Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Korruption der ÖVP startet am 2. März mit den Befragungen. Darauf haben sich die Fraktionen laut Parlamentskorrespondenz am Donnerstag geeinigt.
Bis Mitte Juli sind insgesamt 25 Befragungstage in Aussicht genommen. Diese können jedoch Ende Mai um weitere Termine ergänzt werden.
Ebenfalls auf den Weg gebracht wurden in der Geschäftsordnungssitzung sechs inhaltlich unterschiedliche (ergänzende) Beweisanforderungen der Opposition.
Dabei handelt es sich um sogenannte Ermittlungsaufträge an Behörden, um diverse Sachverhalte zu erheben. Etwa wurden das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie der Rechnungshof um Unterstützung gebeten.
Das BAK soll etwa Befragungen für den U-Ausschuss durchführen (wie der KURIER bereits berichtete). Der Rechnungshof soll wiederum Zahlungsströme zwischen dem Bund und einer Reihe von Firmen aus dem Umfeld von aber auch in direktem oder indirektem Eigentum der ÖVP stehenden Firmen erheben.
Aufstellung von Inseraten und Stellen
Auch die vom Untersuchungsgegenstand betroffenen Ministerien werden verpflichtet, den bestehenden Datenbestand zu sichern und Löschungen für die Dauer des U-Ausschusses auszusetzen. Die Medienbehörde KommAustria wird zudem aufgefordert, dem U-Ausschuss eine Aufstellung von Inseraten diverser Stellen aufzulisten.
Und zu guter Letzt wird der neue Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verpflichtet zu erheben, wie Spenden an die ÖVP - konkret jener von Firmen - steuerlich behandelt wurden. Die Anträge wurden nicht mehrheitlich bestritten und wurden damit wirksam.
Rechnungshof übermittelt Unterlagen
Der Rechnungshof beginne mit seiner Arbeit, um den U-Ausschuss zu unterstützen, teilte der Rechnungshof-Sprecher am Nachmittag via Twitter mit. "Wir werden unsere Akten genau prüfen und dann Unterlagen übermitteln."
Sobald die vom Untersuchungsausschuss angekündigte Liste vorliege, welche potenziellen Zahlungsflüsse abgefragt werden sollen, werde der RH damit ebenfalls starten. "Wir tun unser Bestes, um die Aufklärung zu unterstützen." Dies werde aber im Rechnungshof viele Ressourcen binden, was Auswirkungen auf laufende Prüfungen habe.
14 bis 20 Monate
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist nach dem Ibiza-Untersuchungsausschuss der 27. in der Zweiten Republik und der sechste nach der neuen U-Ausschuss-Regel. Fünf davon gehen auf ein Minderheitsverlangen zurück, für das es zumindest die Unterstützung eines Viertels der Abgeordneten (46) braucht.
Die Dauer des U-Ausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt, im Bedarfsfall kann er auf bis zu 20 Monate verlängert werden.