U-Ausschuss: Bures verteidigt parlamentarisches Kontrollinstrument
Die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) hat das parlamentarische Kontrollinstrument U-Ausschuss gegen die jüngsten Angriffe aus den Reihen der ÖVP verteidigt. Zuletzt sei versucht worden, dieses mit Begriffen wie "politische Löwingerbühne" oder "Unterstellungsausschuss" in "Misskredit" zu bringen, sagte sie bei einem Hintergrundgespräch. "Alles in allem" funktioniere die parlamentarische Kontrolle in U-Ausschüssen jedoch, konstatierte Bures.
"Balance zwischen Legislative und Exekutive"
Die seit 2015 geltende Verfahrensordnung, die von allen heute im Parlament vertretenen Parteien damals beschlossen wurde, biete eine "Balance zwischen Legislative und Exekutive". Bewusst sei darin kein Richter als Vorsitzender vorgesehen, weil ein parlamentarisches Kontrollinstrument "notwendigerweise" von einem Parlamentarier geleitet werden müsse, lehnt sie anderslautende Vorschläge ab.
"Großzügige Vertretungsregeln"
Um eine unabhängige Vorsitzführung sicherzustellen, seien "großzügige Vertretungsregeln" vorgesehen. Die Frage der Befangenheit sei bis dato auch nie ein Problem gewesen. Die Beurteilung dieser liege in der Verantwortung jedes einzelnen Vorsitzführenden, der auch dafür Sorge trage, dass das Vertrauen in das Parlament nicht erschüttert wird. Der derzeitige Vorsitzende, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), ist seit Beginn des aktuell laufenden Ibiza-Untersuchungsausschusses mit Kritik der Opposition konfrontiert, die ihn befangen sieht.
Den Vorwurf der aggressiven Tonalität und des rauen Umgangstons der Parlamentarier gegenüber den Auskunftspersonen bezeichnet Bures als "konstruiert". Und dass die Kosten der parlamentarischen Kontrolle von manchen ins Treffen geführt werden, überschreite "markante rote Linien". Etwa hatte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger den U-Ausschuss wegen mangelnden Erkenntnisgewinns als "Steuergeldverschwendung" bezeichnet.
Kein pauschales Verweigerungsrecht
Die Novelle von 2015 biete einen "umfassenden Schutzschirm" für Auskunftspersonen, so Bures. Vertrauenspersonen, Verfahrensanwalt, Verfahrensrichter und der Vorsitzende würden auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte achten. Wenn sich jemand dennoch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, könne er sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Ein pauschales Verweigerungsrecht gebe es aber nicht. Derartige Fragestellungen müssten immer im Einzelfall beurteilt werden. Die Abschaffung der Wahrheitspflicht, wie sie von Sobotka aufs Tapet gebracht wurde, würden den U-Ausschuss "ad absurdum" führen.
Eines der größten Probleme des aktuellen U-Ausschusses sei vielmehr die "schleppende, unvollständige und mit ungerechtfertigt strengen Geheimhaltungsklassifizierungen versehene Aktenvorlage". Hier bräuchte es einheitliche Schutzstandards. Etwa sollte die Klassifizierung von Informationen schon bei ihrer Erstellung erfolgen und nicht erst bei der Anforderung durch das Parlament, findet auch der Verfassungsjurist und langjährige Sektionschef im Bundeskanzleramt, Manfred Matzka. Auch bräuchte es eine Novellierung des Bundesminiseriengesetzes und eine Ergänzung des Archivgesetzes, damit digitalisierte Informationen verfügbar bleiben.