Transparenzpaket: "Wollen zeigen, der Staat hat nichts zu verbergen"
Von Johanna Hager
Anstelle des Amtsgeheimnisses soll - wie im Regierungsprogramm angekündigt - ein einklagbares Recht auf Informationsfreiheit treten.
Zudem soll das Recht auf Informationsfreiheit sowohl gegenüber der Verwaltung gelten als auch gegenüber den Organen der Gesetzgebung, der Volksanwaltschaft und gegenüber staatlichen Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen.
"Weg von der Geheimhaltung, hin zu mehr Transparenz" sei das Credo des Regierungsvorhabens, so Edtstadler.
Im Wesentlichen will sich Edtstadler, wie sie bei einem Pressegespräch am Vormittag erläuterte, am Regierungsprogramm orientieren. Demnach soll ein Recht auf Information in der Verfassung verankert werden. Da es dazu einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, will die Ministerin umgehend Gespräche mit der Opposition suchen.
Als besonders heikel gelten die Fristen.
Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden. Von einem - oftmals geforderten - Informationsbeauftragten war zumindest vorerst nicht die Rede.
"Information ist besonders dann wertvoll, wenn sie unverzüglich fließt", sagt Edtstadler auf Nachfrage. Vier Wochen seien nun als Frist im Entwurf vorgesehen. "Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen sind beiden Regierungsparteien ein besonderes Anliegen", so die Ministerin weiter, "alles braucht seine Zeit". Und diese sei nun gekommen - wiewohl Sebastian Kurz die Aufhebung des Amtsgeheimnisses bereits 2013 gefordert hatte.
Proaktiv sollen auch Dokumente in eine Informationsdatenbank gespeist werden. Inwieweit es dann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Studien, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, geben soll, ist vorerst noch unklar.
Diskussion um Geschäftsgeheimnisse
Überhaupt dürfte es am Weg zur Gesetzwerdung noch den ein oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim Runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des (bürokratischen) Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Jetzt schon klar ist für Edtstadler, dass es Ausnahmeregelungen geben müsse, sprach sie etwa Gesundheits- und Sozialdaten oder Informationen bezüglich der öffentlichen Sicherheit an.
An sich zeigte sich die Ministerin anlässlich 100 Jahre Verfassung aber entschlossen, das Gesetzespaket rasch in die Gänge zu bringen. Es gelte das Vertrauen der Bürger zu stärken und eine nachvollziehbare und transparente staatliche Verwaltung zu leben. Dazu gehört auch die ebenfalls in das Paket inkludierte Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs, der - wie schon im Regierungspakt vorgemerkt - künftig auch Unternehmen, wo die öffentliche Hand bis zu 25 Prozent Anteil hat, prüfen wird können. Die geplanten Änderungen im Parteiengesetz in Sachen gläserne Parteikassen werden laut Edtstadler von den Parlamentsklubs erarbeitet.