Politik/Inland

Tetron-Prozess: Strafen für Mensdorff und Fischer reduziert

Das Oberlandesgericht Wien hat heute im Tetron-Prozess rund um die millionenschwere Vergabe eines Blaulicht-Funksystems die Strafen für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und für Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer deutlich reduziert.

Statt 3 Jahre unbedingt erhielt Mensdorff nun 2 Jahre, davon 16 Monate bedingt. Fischer fasste 9 Monate aus, davon 6 Monate bedingt - statt wie ursprünglich ein Jahr unbedingt.

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"Bin froh, dass es vorbei ist"

Als mildernd wertete der Richtersenat vor allem die Schadenswiedergutmachung - in dem Untreuprozess ging es um eine Schadenssumme von 1,1 Mio. Euro - sowie ihr Wohlverhalten nach Auffliegen der Schmiergeldzahlungen über die teilstaatliche Telekom Austria. Die lange Verfahrensdauer sei hingegen kein Milderungsgrund gewesen, da derartige Korruptionsverfahren sehr komplex seien, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstagvormittag.

Mensdorff meinte nach der Urteilsverkündung zu Journalisten: "Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten."

Causa kam 2011 ans Licht

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien im Untreue-Prozess rund um die Errichtung eines Blaulichtfunksystems unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) wurde eine Causa abgearbeitet, die 2011 das Licht der Öffentlichkeit erblickte. Damals berichtete das Magazin "News" über Provisionszahlungen an den Lobbyisten in Höhe von 1,1 Mio. Euro, denen keine Leistung gegenüber stand.

Was folgte war ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der zahlreiche Verquickungen aus dem Kabinett von Strasser mit der teilstaatlichen Telekom Austria und weiteren Bewerbern um den Funkauftrag offenbarte. Nebenbei verdoppelten sich die Projektkosten in kurzer Zeit und bis heute blieb das eigentlich bundesweit gedachte Tetron-Netz ein Stückwerk. Der Startschuss für ein einheitliches Funknetz für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren erfolgte bereits 2001, unter Strasser wurde das Projekt neu ausgeschrieben, was der Republik eine 30 Mio. Euro schwere Nachzahlung einbrachte.

Siegreich war schlussendlich ein Konsortium aus Alcatel und Motorola, Infrastrukturlieferant war die Telekom Austria. Über die Telekom wurde dann auch die Schmiergeldzahlung über 1,1 Mio. Euro abgewickelt.

Schaden nicht kleinreden

Im Dezember 2015 erging dann das Urteil des Wiener Straflandesgerichtes, wonach der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly für drei und Fischer für ein Jahr in Haft müssen. Dies hat nun das Oberlandesgericht Wien, nach einer Berufung durch die beiden Angeklagten, deutlich reduziert.

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Dass die Wertgrenze für die Schadensbemessung kurz nach dem Urteil des Straflandesgerichtes vom Dezember 2015 vom Gesetzgeber zugunsten der Angeklagten nach oben gesetzt wurde, sei nun insofern berücksichtigt worden, indem der Wille des Gesetzgebers eingeflossen sei. "Ich will den Schaden aber nicht kleinreden", so die Senatspräsidentin.

Dass den Angeklagten eine Haftstrafe nicht gänzlich erspart bleibt begründete sie damit, dass es in der Öffentlichkeit wenig Verständnis dafür gäbe, wenn die Strafe zur Gänze bedingt ausgesprochen würde. Hier ginge es auch um eine generalpräventive Wirkung.

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