Politik/Inland

Telekom-Prozess: Zeuge widerspricht Kronzeugen

Mit komplexen Regulierungsfragen am Telefonmarkt hat sich am Mittwoch der Telekom-Prozess um eine mutmaßlich illegale Parteispende an das BZÖ im Jahr 2006 befasst. Geladen war Telekom-Rechtsexperte Martin Fröhlich, der Auskunft zu einer von der Telekom damals angestrebten Änderung der "Universaldienstverordnung" geben sollte. Kronzeuge Gernot Schieszler hatte angegeben, dass die Änderung der Telekom 10 Mio. Euro jährlich gebracht hätte - was Frohlich im Zeugenstand aber dementierte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Telekom Austria 960.000 Euro an zwei für das BZÖ tätige Werbeagenturen überwies, um die Partei zu der für den Konzern günstigen Änderung der Verordnung zu bewegen. Kern der Verordnung war die Frage, ob die Telekom Austria von den rund 10.000 Telefonzellen aus Gratis-Verbindungen zu 0800er Nummern ermöglichen musste.

Rückgang der Einnahmen

Der Telekom war diese Verpflichtung ein Dorn im Auge, weil davon private Wertkarten-Anbieter profitierten, deren Kunden die Telefonzellen benutzten, während die Einnahmen der Telekom zurückgingen. Die Telekom strebte daher eine "Payphone Access Charge" an, die private Konkurrenten für die Verwendung der Telefonzellen bezahlen sollten. Wie Schieszler am Dienstag sagte, hätte diese Maßnahme der Telekom 10 Mio. Euro jährlich gebracht.

Fröhlich wies dies zurück: "Da hat er nicht bedacht, dass die Payphone Access Charge das nie und nimmer decken kann. Da müsste ich jedem das Handy wegnehmen, damit jeder in die Telefonzelle telefonieren geht", sagte Fröhlich. Er habe Schieszler das Thema aber nur "auf Vorstandsniveau" erklärt und wohl keine Summen genannt, gab Fröhlich zu bedenken. Die Verluste im Telefonzellengeschäft hätten nämlich zwar 10 Mio. Euro jährlich ausgemacht, die Einwahlgebühr habe aber nur 200.000 bis 300.000 Euro gebracht. Außderdem habe die Telekom die Verluste aus den Telefonzellen ohnehin durch den "Universaldienstfonds" ersetzt bekommen.

Kein Kontakt zu Hochegger

Keinen direkten Kontakt hatte Fröhlichs Abteilung seinen Angaben zufolge mit dem in der Causa Angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger: "Peter Hochegger und seine Lobbyingagenten waren nicht bei mir angesiedelt, sondern bei der Unternehmenskommunikation." Diese Abteilung sei auch für Lobbying zuständig gewesen und habe bei Bedarf in seiner Rechtsabteilung "Argumente abgefragt".

Gerade einmal eine halbe Stunde hatte zuvor die Befragung von Norman Schadler gedauert. Er war 2006 Vizekabinettschefs von BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger gewesen und kannte den wegen der Telekom-Gelder angeklagten Ex-Abgeordnten Klaus Wittauer. Dieser habe in Tirol gemeinsam mit dem regionalen Spitzenkandidaten Andreas Gebauer einen "relativ aufwändigen Wahlkampf" betrieben und habe dafür wohl auch "selbst Mittel zur Verfügung gestellt", sagte Schadler.

Endspurt im "Telekom III"-Prozess

Der Prozess wird am 9. September fortgesetzt. Für 13. September hätte Richter Michael Tolstiuk eigentlich das Urteil eingeplant, allerdings kündigten die Verteidiger der sechs Angeklagten bereits weitere Beweisanträge an, womit sich das Verfahren verlängern dürfte.

Bereits am Donnerstag fortgesetzt wird der "Telekom III"-Prozess, bei dem eine mutmaßlich illegale Parteispende in Richtung FPÖ im Jahr 2004 im Zentrum steht. Angeklagt ist unter anderem der damalige Parteiwerber Gernot Rumpold, an dessen Firma das Geld geflossen ist. Eigentlich hätte am Donnerstag Rumpolds Ex-Frau und damalige Partnerin aussagen sollen. Wegen einer schweren Erkrankung verzichtet das Gericht allerdings auf die Zeugin, stattdessen wurden bereits am Montag ihre Einvernahmeprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren verlesen. Das Urteil im "Telekom III"-Prozess ist weiterhin für Freitag geplant.

Westenthaler vs. Wittauer

Direkt am heutigen Prozesstag zugestellt wurde die von Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler gegen seinen nun angeklagten früheren Parteifreund Klaus Wittauer eingebrachte Privatanklage. Wittauer hatte im Juli am Rande des Prozesses zu verstehen gegeben, dass auch Westenthaler als damaliger Parteichef von der Herkunft der Telekom-Gelder gewusst haben müsste. Westenthaler wies dies zurück und brachte eine Klage ein. Das Verfahren wurde aber getrennt vom nun laufenden Strafprozess verhandelt.

Eigentlich müsste er als Hauptangeklagter im Telekom-Prozess sitzen und vor einer mehrjährigen Haftstrafe zittern. Doch alle hängen an den Lippen des Mannes, der den Telekom-Millionendeal mit dem BZÖ auf den Weg gebracht hat. Der erste Nutznießer der 2011 eingeführten Kronzeugenregelung, Gernot Schieszler, hat im Wiener Landesgericht seinen großen Auftritt.

Der Richter sucht Protokolle früherer Vernehmungen des Ex-Telekom-Controllingchefs heraus und überreicht sie ihm zum Vergleich, damit er Differenzen zu seiner heutigen Aussage aufklären kann. Der Staatsanwalt lässt dem Zeugen Widersprüche mit der Ausrede durchgehen, „semantisch“ könne man daraus nicht das „herauslesen“, was dort steht. Und Schieszler selbst scheint seine Rolle als Aufdecker zu genießen: „Ich habe die Ermittlungen in Gang gesetzt und die Staatsanwälte auf die Reise geschickt, damit sie zum Gericht gehen und Hausdurchsuchungen beantragen können.“ Unbestritten.

Handschlag

Keine Spur von schlechtem Gewissen, die Untreuehandlungen erst in Gang gesetzt und dann mutmaßliche Mittäter verraten zu haben, um sich selbst freizukaufen. Kein beschämter Blick zu Boden. Schon Minuten vor seinem Zeugenaufruf begrüßt der 43-Jährige erhobenen Hauptes den Richter mit Handschlag. Und als ihn der dann später auffordert: „Legen Sie ab, wenn es zu heiß wird“, hat Schieszler das in anderem Sinn längst getan: den angeklagten (leugnenden) Lobbyisten Peter Hochegger schwer belastet und dem BZÖ illegale Parteienfinanzierung umgehängt. „Es läuft, wie befürchtet“, entschlüpft es einem Verteidiger. Seinem Ex-Vorstandskollegen Rudolf Fischer und dem Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer bringt der Kronzeuge hingegen spürbare Entlastung auf der Anklagebank.

Wahlkampf

Alle Inhalte anzeigen
Laut Schieszler war es Hocheggers Job, im Rahmen seines Lobbyingvertrages mit der Telekom auch dafür zu sorgen, dass der damalige BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach eine geschäftsfördernde Verordnung erlässt. Diese brachte der Telekom mindestens zehn Millionen Euro mehr Umsatz im Jahr. Hochegger habe gesagt, das koste eine Million Euro, und es sei zwischen ihnen klar gewesen: „Als indirekte Zuwendung für den Wahlkampf des BZÖ“ (Schieszler). Er selbst habe mit Rudolf Fischer nicht darüber gesprochen, aber Hochegger habe gesagt: „Der Rudi macht alles, was ich sage.“

Wäre die Verordnung nicht wunschgemäß erlassen worden, sagt Schieszler, dann hätte die Telekom die Million nicht gezahlt. Den Umweg über zwei Werbeagenturen, zur Tarnung des Geldflusses, habe Hochegger vorgegeben. „Wenn Parteispenden ohne Scheingeschäfte keine Untreue hervorrufen, hätten wir alle Parteien mit Spenden bedacht“, sagt Schieszler noch. Wobei ihm die Untreue damals nicht bewusst gewesen sei, er habe gedacht, dem Unternehmen einen Mehrwert zu bringen.

Belohnt wurde Schieszler für seinen wertvollen Beitrag als „Teil des Ermittlerteams“ (so sieht er sich selbst) mit dem Angebot, 300.000 Euro Schadenersatz und 120 Stunden Sozialarbeit zu leisten (statt eine Haftstrafe zu verbüßen). 45 Stunden hat er bei der Wiener Tafel (gemeinnützige Organisation für Bedürftige) schon abgedient. „Das erdet“, sagt er.

Fortsetzung Mittwoch

Am Montag wurden zwei Beamte des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie ein weiterer Zeuge im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Parteispende in Richtung FPÖ befragt. Im Zentrum: der Werber Gernot Rumpold.

Konkret ging es um vier Marketingkonzepte, für die die Telekom Austria Gernot Rumpolds Agentur mediaConnection 600.000 Euro bezahlte. Die Staatsanwaltschaft hält die Konzepte für "wertlos" und sieht die Zahlungen als verdeckte Parteispenden an die FPÖ, für die Rumpold damals Wahlkämpfe organisierte. Rumpold bemühte sich dagegen, den Wert seiner Arbeit zu verteidigen.

20 Monate für Werberin

Dabei ist auch ein erstes Urteil gefallen: Werberin Tina H., die bereits am dritten Prozesstag ausgesagt hatte und sich dabei selbst belastet hatte, wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Tina H., die vom Sprecher der damaligen Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen BZÖ-Politikerin engagiert worden war, wurde wegen Untreue als Beteiligte zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tina H. hatte mittels Scheinrechnungen dazu beigetragen, dass von der Telekom Austria (TA) 240.000 Euro Richtung BZÖ flossen, die für die Finanzierung von Gastingers Werbekampagne vorgesehen waren. "Sie haben bewusst ein falsches Anbot und eine falsche Rechnung gelegt", stellte Richter Michael Tolstiuk fest. Der Tatbeitrag sei aber "ein einmalig falscher Schritt" gewesen: "Sie haben sich dazu hinreißen lassen." Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und ihre bisherige Unbescholtenheit kam die Werberin mit einer Bewährungsstrafe davon.

BAK-Beamte widersprechen Rumpold-Sekretärin

Zuvor waren am Montag Polizisten des BAK befragt worden. Die zwei Beamten hatten am 9. August 2011 Natascha R., die Ex-Sekretärin von Rumpold, zeugenschaftlich befragt. Sie soll laut Anklage im Auftrag des damaligen FPÖ-Werbers eine an die Telekom adressierte Rechnung erstellt und in Verbindung mit den "vier wertlosen Vorkonzepten" (Anklage) übermittelt haben. Dem Polizeiprotokoll zufolge soll R. dabei angegeben haben, sie habe Rechnungen geschrieben, bei denen die Gegenleistung nicht nachvollziehbar gewesen sei.

"Nichts zu Mittag gegessen"

In der Hauptverhandlung hatte die Zeugin am 10. Juni 2013 unter Wahrheitspflicht beklagt, sie sei von den Beamten "sehr oft missverstanden worden" und die Einvernahmesituation sei "unangenehm" gewesen. Die Polizisten hätten sie in ihrer Wohnung in Wien-Donaustadt regelrecht überfallen und "ein paar Fragen, kurz" avisiert. Die Befragung hätte dann aber fünfeinhalb Stunden gedauert, sie habe sich nicht um ihr Kleinkind kümmern können und "nichts zu Mittag gegessen".

Weiters behauptete die Zeugin, die Polizistin hätten ihr das Protokoll nicht gezeigt oder vorgelesen. Einiges, was darin enthalten sei - etwa, dass bei Gernot Rumpold Geldkuverts im Safe lagen -, hätten die Polizisten sinnentstellt wiedergegeben.

Die zwei Polizeibeamten hielten dem nun im Zeugenstand entgegen, Natascha R. habe ihre Befragung über den Laptop, in den die Angaben eingetippt wurden, "ständig mitgelesen". Das Protokoll sei am Schluss ausgedruckt und ihr noch einmal übergeben worden. Er gehe davon aus, dass sie jede Seite durchgelesen habe, so einer der Beamten.

Rumpolds Ex-Sekretärin habe sich auch nicht überfallen gefühlt, sondern die Beamten im Gegenteil "freudig empfangen", wie einer der beiden wörtlich erklärte. "Ich war eh schon überrascht, dass keiner zu mir kommt" bzw. "Gott sei Dank fragt mich jemand, ich hab' so viel zu berichten" ,soll Natascha R. zur Begrüßung gesagt haben.

Wertvoll oder wertlos?

Im Anschluss an die Befragung der Ermittler sind noch einmal die Konzepte erörtert worden, die Rumpold der Telekom übermittelt hatte. Rumpold beharrt darauf, die Konzepte seien werthaltig gewesen. Seine Ex-Frau habe diese teilweise nächtelang ausgearbeitet. Unter anderem ging es dabei um einen mobilen Verkaufsstand, der unter der Bezeichnung "Q-Bus" patentiert worden war. Sein Entwickler hatte diesen Rumpold zur Vermarktung angeboten, "weil der Vorteil einfach der ist, dass man da mobil ist und den ganzen behördlichen Schwierigkeiten entgeht", wie der 55-Jährige als Zeuge darlegte.

Ein weiteres Konzept war die "Park your Bike"-Werbekampagne, mit dem Rumpold nicht nur an die Telekom herangetreten war. Die Wiener Städtische Versicherung sowie Telering hatten diese Idee umgesetzt, indem sie 40 bzw. 120 Fahrradständer anmieteten und darauf ihre Sujets anbrachten. Die Wiener Städtische ließ diese Werbemaßnahme bis 2008 laufen, Telering hatte 2005 entgegen der ursprünglichen Absicht um ein weiteres Jahr verlängert, nachdem für die Miete ein deutlicher Preisnachlass gewährt worden war.

Vertreter beider Unternehmen versicherten nun dem Schöffensenat, es wäre nicht für das Konzept, sondern "eindeutig für die Werbefläche" (Telering) bzw. "nur für die tatsächlich angemietete Werbefläche" (Wiener Städtische) bezahlt worden.

Mit gut einer Stunde Verspätung ist am Montag die Einvernahme der Beschuldigten im dritten Telekom-Prozess fortgesetzt worden. Kern der Anklage ist die Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes im Jahr 2006 durch die teilstaatliche Telekom Austria. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Untreue. Einvernommen werden gemäß dem Fahrplan von Richter Michael Tolstiuk am Montag die beiden Werbeunternehmer, über deren Firmen die Telekom-Gelder geflossen sind.

"Nichts gedacht"

Zum Auftakt befragt wurde der Werber Kurt S., über dessen Firma 720.000 Euro von der Telekom Austria für den BZÖ-Wahlkampf 2006 abgewickelt wurden. Er bestätigte dies bei seiner Befragung neuerlich, plädierte aber auf "nicht schuldig". Ihm sei 2006 nicht bewusst gewesen, dass es sich bei der Verrechnung eines Teils des BZÖ-Wahlkampfes an die Telekom Austria um eine "illegale Handlung" gehandelt habe.

S. bekräftigte, dass der mitangeklagte damalige BZÖ-Mandatar Klaus Wittauer 2006 wegen eines Auftrags für den Wahlkampf auf ihn zugekommen sei und ihm gesagt habe, die Rechnung dafür müsse er an die Telekom stellen. Dabei, dass in den vorgefertigten Anboten der Telekom von anderen Projekten die Rede war, hat sich S. laut eigenen Angaben "nichts gedacht". Über den Werber sollen laut Anklage 720.000 Euro von der Telekom Richtung BZÖ geflossen sein.

"Ich stehe dazu, was ich gemacht habe", unterstrich S. mehrmals während der Befragung durch Richter Michael Tolstiuk. Als er schon etwa sechs Wochen mit der Entwicklung des Wahlkampfs beschäftigt gewesen sei, habe er am 29. August ein E-Mail von einem Telekom-Mitarbeiter mit Vorlagen für die Anbotslegung bekommen - erst da habe er erfahren, um wie viel Geld es gegangen sei. In den Anboten war nicht vom BZÖ-Wahlkampf, sondern von anderen Konzepten die Rede. Es sei ihm zwar komisch vorgekommen, dass da kein Bezug zum Wahlkampf hergestellt worden sei. Hinterfragt habe er die damalige Vorgehensweise nicht, wie Kurt S. im Rückblick bedauerte: "Anscheinend war ich zu naiv. Ich habe nicht nachgefragt, weil mir das genug war: das Wort eines Nationalratsabgeordneten, das BZÖ, das den Wahlkampf führen musste, eine Firma wie die Telekom - für mich war das Abmachung genug."

"Was ich nicht erbracht habe, war die Leistung auf der Rechnung"


Die auf den Rechnungen vermerkten Leistungen erbrachte er für die Telekom zwar nicht, von einer Scheinrechnung will er damals aber dennoch nicht ausgegangen sein: "Ich habe es so gesehen, dass meine Leistung für die Telekom, der Wunsch war, den Wahlkampf abzuwickeln. Was ich nicht erbracht habe, war die Leistung, die auf den Rechnungen steht."

Dass von den 720.000 Euro später 320.000 bei der Agentur Orange landeten, erklärte der Werber so: In den letzten Wahlkampf-Wochen habe ziemlicher Trubel geherrscht und man habe vereinbart, dass es sinnvoller sei, einen Teil der administrativen Tätigkeiten an die Orange abzugeben, damit er sich aufs Kreative konzentrieren könne. Die Orange habe ihm dann 300.000 Euro in Rechnung gestellt. Das sei "keine Scheinrechnung", denn das Geld sei ja tatsächlich in den Wahlkampf gegangen, argumentierte S.

"Orange schaut immer dreckig aus"

Dem BZÖ hat Kurt S. aus heutiger Sicht zu wenig verrechnet und etwa auf Spesenersatz verzichtet, wie er meinte: "Ich war der Meinung, dass ich viel zu billig war." Und schon die Parteifarbe habe ihn vor Probleme gestellt: "Orange, weiß ich aus meiner grafischen Arbeit, ist immer schwer zu drucken. Das schaut immer dreckig aus."

Besonders kritisch hinterfragt wurden die Aussagen des Werbeunternehmers Kurt S. vom Verteidiger des Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer. Die Aussagen des Werbeunternehmers widersprechen nämlich in zwei entscheidenden Punkten jenen Wittauers. Laut Kurt S. war es nämlich Wittauer, der dem Werbeunternehmer die Telekom-Aufträge ankündigte und der auch über die Verteilung der entsprechenden Gelder entschied. Wittauer hatte am Freitag beides von sich gewiesen. Wittauer hatte am Freitag (wie schon im Vorjahr im Untersuchungsausschuss) versichert, dass er "kein Verteiler" gewesen sei.

Werberin bekennt sich schuldig

Die Werbeunternehmerin Tina H., über die 240.000 Euro von der Telekom in Richtung BZÖ geflossen sein sollen, hat sich am Montag im Telekom-Prozess schuldig der Beihilfe zur Untreue verantwortet. Sie sagte aus, zwecks Finanzierung des Persönlichkeitswahlkampfs von BZÖ-Ministerin Karin Gastinger, für den sie engagiert worden war, auch mit dem damaligen BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer Kontakt gehabt zu haben: "Wittauer war für mich der Kontakt für die Finanzierung."

Wittauer, ebenfalls angeklagt, hatte am Freitag bestritten, den Kontakt zwischen der Werberin und der Telekom hergestellt zu haben. Die Werbeunternehmerin Tina H. widersprach: Beauftragt wurde H. für Gastingers Wahlkampf von deren Pressesprecher Christoph Pöchinger, der auch auf der Anklagebank sitzt. Dass das Geld dafür von der Telekom Austria kommen werde, habe ihr aber Wittauer mitgeteilt.

"Keine Leistung"

Wie der zweite Werber, über den Telekom-Geld geflossen ist, erhielt auch H. am 29. August eine Anbotsvorlage von der Telekom. Den Text habe sie doch als "ein bisschen befremdlich" empfunden, denn mit ihrem eigentlich Auftrag - dem Gastinger-Wahlkampf - habe das nichts zu tun gehabt, erklärte H. Sie habe dann mit Pöchinger Rücksprache gehalten und die Angebotsvorlage auf ihr Briefpapier kopiert und dann an die Telekom geschickt. Auch die Rechnung kam laut H. vorbereitet von der Telekom. Leistung hat sie für das Unternehmen keine erbracht, räumte sie ein.

Als sich Gastinger dann aus der Politik zurückzog, habe Pöchinger ihr gesagt, dass sie das verbleibende Geld an den Werber Kurt S. weitergeben müsse. Um den Betrag überweisen zu können, habe sie den Text der Telekom kopiert und eine Vorlage an S. geschickt.

Mit ihrer nunmehrigen Aussage widerspricht Tina H. ihren Angaben im Korruptions-Untersuchungsausschuss. Damals hatte sie unter Wahrheitspflicht angegeben, Wittauer nicht zu kennen und hatte als alleinigen Ansprechpartner Pöchinger genannt. Eine bewusste Falschaussage habe sie damit aber nicht machen wollen, verteidigte sich Tina H. nun vor Gericht (sie ist auch nicht der Falschaussage angeklagt, Anm.). Wittauer sei ihr damals "nicht präsent" gewesen. "Persönlich bekannt war er mir ja nicht." Es habe nur ein Telefonat und Emails mit dem Abgeordneten gegeben.

Erst als sie nach ihrer Aussage im U-Ausschuss in ihren Unterlagen das nun auch dem Gericht vorliegende E-Mail an Wittauer gefunden habe, sei ihr der ehemalige BZÖ-Abgeordnete wieder eingefallen, erklärte Tina H. nun ihre Aussage im U-Ausschuss. Bis dahin habe sie gedacht, dass sie von der Finanzierung des Wahlkampfes durch die Telekom von Pöchinger erfahren habe. Nun sei ihr klar geworden, dass es Wittauer gewesen sei.

Abgeschlossen werden die Beschuldigtenvernehmungen am Dienstag mit dem damaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher und Gastingers Sprecher Pöchinger. Die Zeugenbefragungen sollen am 5. August starten.

Der Lobbyist Peter Hochegger macht kein Geheimnis daraus, dass er für die Telekom politische Interventionen durchgeführt hat. Und dass auch Geld an Parteien oder zumindest parteinahe Organisationen geflossen ist.

„Natürlich ist das nicht in Ordnung, und ich würde heute so etwas nicht mehr machen“, sagt der wegen Beihilfe zur Untreue Angeklagte am zweiten Tag im Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung des BZÖ. Mit dieser Sache will er aber nichts zu tun gehabt haben.

Die Vorgänge rund um das, was Hochegger „Beziehungspflege“ nennt, sind bereits aus dem Korruptions-Untersuchungsausschuss bekannt (und Ermittlungen laufen). Am Freitag aber geht Hochegger ins Detail. 2006 wurden über ihn von der Telekom 20.000 Euro an die SP-nahe Echo Werbeagentur überwiesen. Wofür? Offiziell für eine Studie über Gratiszeitungen, die laut Hochegger „keine Bedeutung“ hatte. Zweck der Zahlung sei die Unterstützung des Wahlkampfes der SPÖ gewesen, die damals in der Opposition war. Die Idee dazu stammte von ihm selbst, sagt Hochegger.

Bundeskanzler

Mehrwert für die Telekom? „Kein unmittelbarer, aber als Gusenbauer Bundeskanzler wurde, holte er Rudolf Fischer (Ex-Telekom-Chef, heute Mitangeklagter, Anm.) in ein Beratungsgremium zum Breitbandausbau. Damit konnte sich Fischer mit dem Bundeskanzler direkt über die Anliegen der Telekom austauschen.“

Ob Hochegger so etwas auch bei anderen Parteien gemacht hat, fragt Staatsanwalt Hannes Wandl und konfrontiert ihn mit einem eMail aus dem Jahr 2007. Darin informierte ein Telekom-Manager (ein früherer ÖVP-Mitarbeiter) seinem damaligen Telekom-Kollegen, dem nunmehrigen Kronzeugen Gernot Schieszler, dass die Telekom der ÖVP 100.000 Euro zugesagt habe. Und zwar „via Peter Hochegger“.

Er habe zwar VP-nahe Agenturen (White House, Mediaselect) mit Aufträgen versorgt, erklärt der Angesprochene. Sollten die Gelder aber direkt der ÖVP zugeflossen seien, habe ihm das die Telekom verschwiegen. Dass seine Agentur Valora eine 96.000-Euro-Rechnung aus dem ÖVP-Wahlkampf 2008 übernommen hatte, will Hochegger nicht in dem Zusammenhang sehen.

Und FPÖ, BZÖ? Nicht seine Baustelle, vermittelt Hochegger. Für diese Kontakte habe er Walter Meischberger (Ex-FPÖ-Abgeordneter) gehabt.

Mehreinnahmen

Die Anklage geht davon aus, dass Hochegger 2006 über Scheinrechnungen eine Telekom-Spende von 960.000 Euro an das BZÖ eingefädelt hat, um der Telekom dafür die heiß ersehnte Universaldienstverordnung (UDV) zu verschaffen. Der damalige BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach war dafür zuständig und erließ die UDV schließlich auch, die der Telekom (über die Gebühren in den öffentlichen Telefonzellen) Mehreinnahmen in Millionenhöhe bescherte.

Hochegger sagt, er habe zu Gorbach keinen Draht gehabt. Nein? Immerhin war er mit Gorbachs Kabinettchef befreundet, frühstückte mit diesem im Ministerium, fachsimpelte mit ihm über ÖBB und Telekom. Gorbach habe nach Ende seiner Ministertätigkeit ihm seine Dienste angeboten, sagt Hochegger, er ließ Gorbach aber abblitzen.

Der mitangeklagte Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer gesteht, die 960.000- Euro-Spende an seine Partei auf den Weg gebracht zu haben und belastet Hochegger. Dieser habe ihn gefragt, ob der mitangeklagte Werber Kurt S. (über dessen Agentur der Geldfluss abgewickelt wurde) loyal gegenüber dem BZÖ sei. Hochegger bestreitet das, er habe S. gar nicht gekannt. Hätte er den Auftrag bekommen, S. abzuklopfen, hätte er ins Firmenbuch geschaut. „Kann man Loyalität aus dem Firmenbuch erkennen?“, wirft Richter Michael Tolstiuk ein.

Wittauer sagt weiter, er habe Kurt S. dann auf Geheiß von Hochegger informiert, dass ein großer Auftrag der Telekom ins Haus stünde. Dabei sei klar gewesen, dass es ein Auftrag zugunsten des BZÖ, also ein Scheinauftrag, ist. Auch dass es sich „nicht nur um 10.000 handelt“, sei ihm bewusst gewesen. Immerhin streifte er selbst für den Deal 20.000 Euro ein. „Damals hatten wir einen falschen Zugang, heute weiß man, dass das nicht in Ordnung ist“, sagt Wittauer.

Fortsetzung am Montag.

Wenn ein Peter Hochegger Geschäfte einfädelt, dann will er etwas dafür haben. So geht die Verteidigungslinie des umtriebigen Lobbyisten im Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung des BZÖ und falsche Aussagen im Untersuchungsausschuss.

Hochegger hätte sich nicht im Vorbeigehen als Mastermind einer Parteispende zur Verfügung gestellt, ohne dafür einen Cent zu verlangen“, sagt sein Anwalt Karl Schön. Hochegger selbst – der nach seinen Angaben von 1000 Euro Fixeinkommen und 3000 Euro Beratungshonorar leben will – erklärte vor Prozessbeginn im Wiener Landesgericht den Journalisten: „Ich stehe zu dem, was ich gemacht habe. Aber in der Sache habe ich weder aktiv noch inaktiv etwas gemacht.“

Das kann der Mann neben ihm auf der Anklagebank, Ex-BZÖ-Abgeordneter Klaus Wittauer, nicht unterschreiben. Er gesteht (der KURIER berichtete das vorab bereits), seiner Partei 2006 für den Wahlkampf eine Parteispende verschafft zu haben. Und er behauptet, Hochegger habe das organisiert. Seine eigene Rolle würde der nunmehrige Landwirt gerne herunter spielen. Er habe nicht gewusst, dass es um 960.000 Euro geht, und er habe mit der Verteilung nichts zu tun gehabt.

Vertraut

Das kann der Mann neben ihm auf der Anklagebank, Werber Kurt S., nicht unterschreiben. Er legte der Telekom Scheinrechnungen für Werbeaufträge vor und leitete 720.000 Euro an die BZÖ-Werbeagentur Orange weiter. Wittauer habe das Geld verteilt, er habe ihm als Abgeordnetem vertraut, dass es nicht illegal sei.

Die Frau neben Kurt S. auf der Anklagebank, Werberin Tina H., wird deutlicher. Auch sie ließ sich als Durchgangsposten anwerben, legte eine Scheinrechung und leitete 240.000 Euro ans BZÖ weiter. Allerdings im Bewusstsein, dass es sich um eine illegale Parteispende handelt. Schmackhaft gemacht habe ihr diese Vorgangsweise der Mann neben ihr auf der Anklagebank, Christoph Pöchinger, der Pressesprecher der damaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, der das bestreitet.

Von allem nichts gewusst haben will Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer. Er habe lediglich einen Vergabeauftrag „ung’schaut“ gegengezeichnet, wie sein Verteidiger Otto Dietrich ausführt. Auch Ex-BZÖ-Politiker Arno Eccher bekennt sich nicht schuldig. Er hatte das Telekom-Geld ins BZÖ-Budget transferiert, laut Anwalt Martin Dohnal ohne die Herkunft zu kennen.

Verordnung

Und was versprach sich die Telekom von der Spende? Die sogenannte Universaldienstverordnung, die ihr Mehreinnahmen in Millionenhöhe zulasten der Mitbewerber versprach. Die Verordnung wurde vom damaligen BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach auch tatsächlich umgesetzt, angeblich ohne zu wissen, dass die Telekom dafür quasi gezahlt hatte.

Alle Inhalte anzeigen
Es wäre ohnehin schon eng geworden, auf der Anklagebank. Richter Michael Tolstiuk hat diesen Untreueprozess mit dem thematisch verwandten und in der Person des hier wie dort beschuldigten Rudolf Fischer sogar analogen Telekom-Schwesternprozess um illegale Parteienfinanzierung der FPÖ – der im Mai begonnen hatte – zusammengelegt. Die Angeklagten wurden auf zehn aufgestockt.

Im Telekom-Prozess um die FPÖ behauptet der Werber Gernot Rumpold, die 600.000 Euro seien keine Parteispende, sondern sein durch ausgefeilte Werbekonzepte für die Telekom redlich verdientes Honorar. Im Prozess um das BZÖ sind sich alle einig, dass die Werber der Telekom für das Geld keine Leistung erbracht haben.

Der Staatsanwalt fordert vom BZÖ die 960.000 Euro zurück. Die orange Partei wollte sich vom Haftungsbeteiligten zum Opfer machen, erklärte die Summe zu einer „nicht gewollten Bereicherung“ und kündigte an, sich bei den Angeklagten schadlos zu halten. Für den Richter ist das „in sich unschlüssig“. Fortsetzung Freitag.