Politik/Inland

Strafrechtsreform: Vergewaltiger müssen "sitzen"

Die Koalition will Strafen bei Gewaltverbrechen deutlich verschärfen. Eine interministerielle Task Force unter Federführung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das 50 Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen im Strafrecht vorsieht. Das gesamte Paket wird die Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschließen. In der ersten Jahreshälfte wird ein konkretes Gesetzespaket vorgelegt. Einzelne Maßnahmen aus dem Paket sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Novellierung des Strafrechts soll bis Ende 2019 im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.

Die Verschärfungen im Strafrecht begründet die Regierung mit zunehmender Gewalt gegenüber Frauen und Kindern. Dies verlange härtere Gesetze gegenüber den Tätern sowie einen stärkeren Ausbau des Opferschutzes. "Gewalt gegen Frauen ist kein neues Phänomen, aber auf Grund der Veränderung der Gesellschaft und der Zuwanderung hat sich vor allem das Bild der Frau von Männer aus anderen Kulturkreisen massiv verändert", heißt es im Text der Regierung.

In dem Paket ist vorgesehen, dass die Mindeststrafe für Vergewaltigungen künftig von einem auf zwei Jahre angehoben wird und es keine bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben soll. Außerdem werden bei bestimmten Delikten gegen Minderjährige, wo es bisher gar keine Mindeststrafen gab, Untergrenzen eingezogen. Auch für Wiederholungstäter werden die Strafen verschärft und die geltenden Höchstgrenzen noch weiter erhöht.

Auszugsweise sind folgende Verschärfungen geplant:

- Höhere Mindeststrafe bei Vergewaltigung Anhebung von derzeit einem auf mindestens zwei Jahre. Es soll keine bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben.

- Keine gänzlich bedingte Strafnachsicht bei Vergewaltigung Damit wird nur mehr eine teilbedingte Strafnachsicht möglich sein. Ein Verurteilter muss jedenfalls eine Teil der Freiheitsstrafe tatsächlich absitzen.

- Beharrliche Verfolgung (Stalking) Hier kommt es zu einer Erweiterung der Tatbestände um „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung“.

- Erhöhung der Höchststrafen für Wiederholungstäter Voraussetzung sind zwei rechtskräftige Verurteilungen innerhalb der letzten fünf bzw. zehn Jahre. Bei Vergewaltigung liegt das Strafausmaß zwischen zwei und 15 Jahren (bisher ein bis zehn Jahre).

- Lebenslanges Tätigkeitsverbot als Sanktion Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person wird ein lebenslanges Tätigkeitsverbot hinsichtlich der Tätigkeit mit Kindern oder wehrlosen Personen vorgesehen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begrüßt die Verschärfung des Strafrechts. „Wenn kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung. Diese Kurskorrektur nehmen wir nun vor. Wer mit Gewalt oder auch sexuell gegen Frauen und Kinder in unserem Land vorgeht, muss in Zukunft mit härteren Strafen rechnen“, betonte der Kanzler.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) findet „die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden. Nur harte Strafen sind dabei zielführend. Wer sich an Frauen und Kindern vergreift, hat mit härtesten Konsequenzen zu rechnen. Denn für diese Regierung steht der Schutz auch der potenziellen Opfer im Vordergrund und nicht der Schutz der Täter“, betonte der FPÖ-Parteichef.