Politik/Inland

Strafen gekippt: Ein-Meter-Abstand galt nicht auf der Parkbank

Immer wieder wurden ja Corona-Strafen in jüngster Zeit aufgehoben. Nun gibt es zwei neue Urteile, wie die Presse berichtet, die wieder für Diskussionen sorgen dürften.

Im ersten Fall kippte das Wiener Landesverwaltungsgericht eine Strafe von 360 Euro, die vom Magistrat wegen der Nicht-Einhaltung der Ein-Meter-Abstandsregel in einem Park verhängt worden war.

Es geht um einen Mann, der auf einer Parkbank sitzend den Mindestabstand von einem Meter zu Personen aus anderen Haushalten nicht eingehalten hat.

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In der nächsten Instanz kam nun die (noch nicht rechtskräftige) Korrektur: Er habe die Ein-Meter-Regel eingehalten, als er den öffentlichen Raum (Park) betrat. Ein Verweilen im Park mit einem Meter Abstand fordere die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober nicht. Selbst wenn, würde diese Vorschrift nicht gelten, denn auch das Covid-Gesetz, auf dem die Verordnung fußt, würde Strafen nur fürs Betreten des öffentlichen Raumes erlauben, befand das Gericht.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entschied indes über einen Schüler. Er sollte Strafe zahlen, weil er im Auto zu einer Person aus einem anderen Haushalt weniger als einen Meter Abstand gehalten hatte. Das Auto sei aber kein öffentlicher Ort, sondern ein privater, wo es keine Mindestabstandsregel gab. Die Strafe wurde aufgehoben.

Neos fordern Gerneralamnestie

Die Neos fühlen sich durch diesen Entscheid bestätigt. Sie fordern schon länger, dass alle Strafen in Bezug auf die Covid-19-Maßnahmen aufgehoben werden. „Wer jetzt noch ernsthaft meint, dass die zigtausenden Strafen zu bezahlen sind, obwohl hier niemals ein Gesetz gebrochen wurde, der begeht Anschlag auf den
Rechtsstaat“, sagte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak. Das Urteil zeige erneut das rechtliche Chaos und die bewusste Verwirrung, die die Regierung während der Corona-Krise gestiftet habe.