Politik/Inland

Strache und Gudenus belasten Stadler vor Gericht

Ob als Ex-EU-Mandatar, der mit seinen Rekos den Einzug ins Parlament nicht geschafft hat, oder als Rechtsanwaltsanwärter: Eine Verurteilung wegen Nötigung wäre für Ewald Stadler in keinem Fall ein Renommee. Seit Montag ist diese Gefahr aber greifbar.

Es geht um die sogenannte „Paintball“-Affäre: Zum Jahreswechsel 2006/2007 wurden Jugendfotos von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bekannt, die diesen in Gesellschaft von „einem Haufen Rechtsradikaler“ (Zitat Stadler) bei einer Art Wehrsportübung zeigen. Zwischen Strache und Stadler gab es damals Streit um die von Letzterem geleitete Freiheitliche Akademie bzw. um die Fördermittel. Stadler soll gedroht haben, die Fotos „und sonst noch ein paar Dinge hochgehen zu lassen und die Hütte, gemeint die FPÖ, anzuzünden“ (Strache). Stadler wird wegen Nötigung der Prozess gemacht.

Sehr dringlich

Am 22. Dezember 2006 soll er sich mit dem heutigen stellvertretenden FPÖ-Chef Johann Gudenus in einem China-Lokal getroffen und ihn gefragt haben, wie schnell er Strache erreichen könne. Gudenus schilderte im Zeugenstand, welche Forderungen Stadler gestellt habe: Bis 15 Uhr solle Strache in einer Presseaussendung den ungeschmälerten Fortbestand der Freiheitlichen Akademie bekannt geben, sonst würde er die Fotos sowie Vorwürfe in Richtung Malversationen sowie Drogen an die Medien spielen. Gudenus befürchtete eine politische Demontage des FPÖ-Obmannes: „So dringlich bin ich noch nie an Strache herangetreten.“

Stadler bestreitet den Erpressungsversuch, und zwar mit einem simplen Argument: „Halten wir fest, ich esse nie bei einem Chinesen.“
Strache bestätigte als Zeuge, dass ihn Gudenus damals ins Bild gesetzt und dass ihn Stadler schon zuvor habe wissen lassen, dass er Material gegen ihn in der Hand habe. Stadler habe versucht, ihn als FPÖ-Chef „zu Fall zu bringen“ und seinen Ruf zu schädigen. Er aber lasse sich nicht erpressen. Die Fotos seien harmlos, und dass er keine Drogen anrühre, lasse er durch regelmäßige Haarproben belegen.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.