Steuersätze sinken: Entlastung bringt rund 1000 Euro im Jahr
Von Michael Bachner
Die Arbeiten an der Steuerreform schreiten zügig voran. Für den durchschnittlichen Steuerzahler ist am spannendsten, wie sich die in Aussicht gestellte Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer auf das verfügbare Einkommen auswirkt.
Wie der KURIER in Erfahrung brachte, sollen die Arbeitnehmer ab 2021 um rund zwei Milliarden Euro entlastet werden. Das entspricht grosso modo einem Drittel des Gesamtvolumens der von Türkis-Blau geplanten Sechs-Milliarden-Entlastung.
Konkret sollen die ersten drei Tarifstufen auf die neuen Werte von 20, 30 und 40 Prozent sinken. Die oberen drei Stufen von derzeit 48, 50 und 55 Prozent sollen hingegen unangetastet bleiben.
Beispiel: Hat jemand ein (zu versteuerndes) Jahreseinkommen von 30.000 €, so zahlt er bisher für die ersten 11.000 € keine Lohnsteuer. Für den Einkommensbestandteil von 11.000 bis 18.000 € fallen die heutigen 25 Prozent an, also konkret 1750 €. Und für den Rest auf 30.000 € sind es die jetzigen 35 Prozent, also 4200 €.
Das macht heute in Summe – ohne Berücksichtigung steuerlicher Ausnahmen oder Absetzmöglichkeiten – 5950 € an Lohnsteuer aus.
In Zukunft bleibt beim Einzelnen netto wesentlich mehr übrig: Die Einkommenssteuerfreigrenze von 11.000 € im Jahr soll bleiben. Darüber sinkt die Steuerlast für die nächsten 7000 € auf 20 Prozent, das sind 1400 €. Und für den Rest auf das Jahreseinkommen von 30.000 € sind dann nur noch 30 Prozent zu zahlen – also 3600 €. Das macht in Summe eine Steuerbelastung von 5000 €. Daraus folgt: die Entlastung beträgt 950 € im Jahr.
ÖVP-Klubchef August Wöginger sagt zu den Regierungsplänen im KURIER-Gespräch: „Wir senken die unteren drei Tarifstufen. Wird der Tarif flacher und gleitender, bedeutet das, dass vor allem die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden. Gleichzeitig ist das die Voraussetzung für die Abschaffung der kalten Progression. Der einzelne Steuerzahler soll ja von der Abschaffung der kalten Progression auch etwas spüren, sonst wird das nur immens teuer für das Budget. Wir reden da von grob 2,5 Milliarden Euro in fünf Jahren.“
Gerade um die leidige kalte Progression gab es in der Vergangenheit viele Diskussionen. Dieses Körberlgeld für den Finanzminister soll laut Regierungsspitze erst in der kommenden Legislaturperiode abgeschafft werden. Wie sich nun herauskristallisiert, dürfte das exakte Modell nun kein jährlicher Automatismus werden, sondern sich an einer Fünf-Prozent-Schwelle bei der Inflation orientieren. Das bedeutet: Steigt die Teuerungsrate über zwei, drei Jahre auf in Summe fünf Prozent, schreitet der Gesetzgeber ein und passt für das Folgejahr die Einkommensgrenzen an. Ganz fix ist dieses Modell aber noch nicht.
Ab fünf Prozent
Wöginger bestätigt das: „Diskutiert wurden da verschiedene Modelle. Ich halte es für sinnvoll, wenn man die Einkommensgrenzen anhebt, sobald die Inflation in Summe auf fünf Prozent gestiegen ist – aber das gilt es noch zu prüfen.“
Diskutiert wird überdies, wie genau die Wirtschaft entlastet werden soll. Zur Diskussion steht hier eine Reduktion der Körperschaftssteuer von 25 auf 19 Prozent. Um die Kosten im Budget abschätzen zu können, ist entscheidend, wie genau die Bemessungsgrundlagen aussehen werden. Reserviert sind jedenfalls auch für die Wirtschaft 1,5 bis zwei Milliarden vom Gesamtkuchen.