Neue Türen zum Reisepass
Von Maria Kern
Die Verhandlungen über ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz zwischen SPÖ und ÖVP sind in der Zielgeraden. Zuwanderer können künftig bereits nach sechs Jahren österreichische Staatsbürger werden – vorausgesetzt sie erfüllen bestimmte Kriterien.
Die Debatte hatte Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz im Herbst 2012 angestoßen. Der Grundgedanke: Wer sich besonders anstrengt, soll früher die Staatsbürgerschaft erhalten. Derzeit warten Zuwanderer im Normalfall zehn Jahre.
Wer soll also in Zukunft schon nach sechs Jahren den Pass bekommen? Noch sind nicht alle Details fixiert, aber die Eckpunkte stehen.
Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer kann die Staatsbürgerschaft bereits nach sechs Jahren beantragen?
Entweder: Personen, die seit sechs Jahren regelmäßig in Österreich gearbeitet haben und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau (als Fremdsprache) verfügen. Oder: Personen, die seit sechs Jahren hier arbeiten, Deutsch auf Mittelschulniveau (als Fremdsprache) sprechen und sich drei Jahre lang ehrenamtlich engagiert haben (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Elternverein etc.) oder im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich arbeiten. Voraussetzung: Binnen sechs Jahren darf weder Arbeitslosengeld noch Mindestsicherung bezogen werden.
Gibt es ein Mindest-Einkommen?
Ja, es liegt im Schnitt bei rund 1000 Euro (brutto) und hängt von gewissen Kriterien ab (alleinstehend, verheiratet, Kinder etc.). Die Grünen kritisieren, dass die Grenze zu hoch ist. Viele Migranten hätten daher keine Chance auf einen Pass.
Wer erhält den Pass nach zehn Jahren?
Wer einen Job hat und Deutsch auf Mittelschulniveau beherrscht, aber nicht ehrenamtlich werkt, kann die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren beantragen.
Muss weiterhin der Staatsbürgerschaftstest absolviert werden?
Ja – egal, ob man den Pass nach sechs oder zehn Jahren anpeilt. Der Multiple-Choice-Test soll allerdings überarbeitet werden (weniger historisches Wissen, mehr Wertevermittlung).
Was ist mit kranken oder behinderten Menschen?
Menschen, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, Deutsch zu lernen oder für ihren Unterhalt zu sorgen sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, dürfen den Pass nach zehn Jahren beantragen.
Kann der Pass verweigert werden?
Ja. Einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft gibt es erst nach 30 Jahren. Und selbst dann müssen Antragsteller minimale Deutschkenntnisse vorweisen können.
Was ist noch strittig?
Migrantinnen, die arbeiten, dann aber ein Kind bekommen, sollen ebenfalls bereits nach sechs Jahren eine Chance auf die Staatsbürgerschaft haben. Debattiert wird noch über die Anrechnungsdauer der Karenz.
Gibt es auch Änderungen für Kinder?
Ja, und zwar für uneheliche Kinder. Sie hatten bis dato nur Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Österreicherin ist. Künftig genügt es auch, wenn der Vater Österreicher ist – und die Vaterschaft anerkennt.
Gelten für Promis künftig auch neue Regeln?
Prominente können per Ministerratsbeschluss rasch zu einem österreichischen Pass kommen – wenn es im Interesse der Republik ist. Das bleibt so. Neu ist, dass die Kriterien dafür klarer geregelt werden. Ein entsprechender Katalog wird noch in der Regierung verhandelt.