„Spekulationsverbot nur per Verfassung durchsetzbar“
Von Daniela Kittner
Geeint wollte die Regierung die Konsequenzen aus den Salzburger Spekulationsverlusten ziehen und riskante Geschäfte mit Steuergeld verbieten. Doch gestern beim Ministerrat wurden die Differenzen zwischen SPÖ und ÖVP deutlich: Die SPÖ ist für ein gesetzliches Spekulationsverbot für ganz Österreich, das in der Verfassung verankert werden soll. Kanzler Werner Faymann: „Ich sehe keinen Grund, warum man das am Bodensee anders regeln soll als am Neusiedler See. Ich sehe bei diesem Thema keine Notwendigkeit für länderspezifische Besonderheiten.“
Die ÖVP ist gegen ein Verfassungsgesetz, sie will das Spekulationsverbot in den 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern über die Schuldenbremse einarbeiten. Fekter: „Weil wir auf Augenhöhe partnerschaftlich mit den Ländern verhandeln.“
Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärt auf KURIER-Anfrage den rechtlichen Unterschied zwischen den beiden Vorschlägen: „Ein 15a-Vertrag muss in neun eigenen Landesgesetzen umgesetzt werden, während ein Verfassungsgesetz direkt anzuwenden ist. Bei 15a-Verträgen ist die Durchsetzbarkeit kaum gegeben. Im Streitfall kann der Verfassungsgerichtshof nur feststellen, dass sich jemand nicht dran hielt, aber es passiert nichts bei Verstößen.“ Daher ist Mayer für ein Verfassungsgesetz.
Ein bundesweites Gesetz könnte im Fall von Verstößen die Chancen auf Regressforderungen bei Banken erhöhen. Diese hängen nämlich davon ab, ob es dem Vertragspartner – etwa einer ausländischen Bank – zuzumuten ist, die gesetzliche Lage zu kennen, so Mayer. Es ist einer ausländischen Bank eher zuzumuten, ein österreichweit geltendes Gesetz zu kennen als neun Bundesländer-Regelungen.
15a-Verträge gelten außerdem nicht für Städte und Gemeinden, ein Verfassungsgesetz schon. Bei der von der ÖVP präferierten 15a-Variante müssten die Länder ihren Städten und Gemeinden den Gang ins Casino jeweils extra verbieten, sagt Mayer.
Beschränkung nötig
Auch der Chef des Staatsschulden-Ausschusses, Bernhard Felderer, verlangt einheitliche gesetzliche Richtlinien: „Die Länder werden zum ersten Mal eine Beschränkung akzeptieren müssen.“ Außerdem müsse mehr Budget-Transparenz in den Ländern her.