Politik/Inland

Sparpaket: Fischer warnt Regierung

Zwischen Präsidentschaftskanzlei und Regierung zeichnet sich ein Konflikt ab. Er könnte damit enden, dass die Regierung ihren Termin – Gültigkeit des Sparpaketes ab 1. April – nicht halten kann. Geplant ist die Abstimmung im Nationalrat am Donnerstag, dem 28. März. Tags darauf soll das Gesetzeskonvolut vom Bundesrat abgesegnet werden, um nach Kundmachung im Amtsblatt am 1. April Gültigkeit zu erlangen. Für die übliche Prüfung der Gesetze durch die Hofburg bleibt nach diesem Plan ein einziger Tag. Das hat Heinz Fischer nun zu einer schriftlichen Warnung an den Bundeskanzler veranlasst.

Extrem Kurz

Er kritisiert in einem informellen Schreiben, es bliebe dem Bundespräsidenten „nur ein extrem kurzer Zeitraum, um das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzespakets zu prüfen“, kritisiert Heinz Fischer in dem Brief an Bundes-kanzler Werner Faymann, der den Salzburger Nachrichten , der Tiroler Tageszeitung und den Vorarlberger Nachrichten vorliegt. Fischer will das so offenbar nicht hinnehmen: „Ich könnte eine solche Vorgangsweise – was Du verstehen wirst – nicht akzeptieren und werde mir – so wie in der Vergangenheit – die erforderliche Zeit nehmen, um die erwähnten verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen“. Zusätzlich warnt Fischer Faymann davor, die zahlreichen Einzelgesetze „in einem großen Sammelgesetz“ zusammenzufassen. Denn das Prüfen eines solchen Gesetzes in einem einzigen Arbeitstag wäre „eindeutig als Alibiaktion erkennbar“, schreibt der Bundespräsident, der auch die knappe Frist zwischen Nationalrats- und Bundesratsentscheidung rügt: Dies sei „sicher nicht elegant und nicht unproblematisch“.

Kein Kommentar

Das Kanzleramt versuchte Mittwoch Abend zu kalmieren: „Wir werden den Bundespräsidenten laufend informieren, er kann laufend prüfen“, sagte ein Sprecher. Am Fahrplan, alle Gesetze Ende März zu beschließen und am 1. April in Kraft zu setzen, werde festgehalten. Die Präsidentschaftskanzlei wollte den Brief auf Anfrage nicht kommentieren. Dass Heinz Fischer die Gesetze prüft, während sie im Parlament entstehen, darf bezweifelt werden. Üblich ist, dass er am Zug ist, wenn das Procedere in National- und Bundesrat abgeschlossen ist. Bei derartig umfangreichen Vorhaben dauert eine Prüfung durch die Hofburg rund zwei Wochen.

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