Politik/Inland

„Sieben Millionen sind für Wahlkampf zu wenig“

Im „ Team Stronach“ herrscht Unmut über die Wahlkampfkostengrenze. Seit 9. Juli gilt ein Limit. Jede Partei darf bis zum 29. September nicht mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung aufwenden. Das hat die Koalition im Vorjahr beschlossen.

Eine „Lex Stronach“ ortet Klubchef Robert Lugar. „Die Großparteien zementieren den Status quo damit ein – und lassen keine Konkurrenz zu“, klagt er. „Neue Parteien müssen ihre Ziele und Programme erst vorstellen“, daher gebe es auch höheren Finanzbedarf.

3,5 Millionen Euro habe das „Team Stronach“ allein in den Wahlkampf in Niederösterreich gesteckt: „Daher sind sieben Millionen für den Wahlkampf im Bund zu wenig.“ Im Unterschied zu den anderen Parteien würde Parteigründer Frank Stronach ja nicht Steuergeld, sondern eigenes Geld investieren, argumentiert Lugar im KURIER-Gespräch. Dass da nicht unterschieden werde, sei „unfair“: „Privates Geld darf nicht limitiert sein.“

Laut Lugar plant das „Team Stronach“ TV-Spots, Inserate und eine breite Plakat-Kampagne. Wolle man sich an die sieben Millionen-Grenze halten, „geht das nur mit einem sparsamen Wahlkampf“.

Schlupflöcher

Politik-Berater Thomas Hofer verteidigt die Grenze: „Die Wahlkampfkostenbeschränkung ist für alle gleich – und hat einen dämpfenden Effekt.“ Es sei aber „eine Illusion, dass die Werbeausgaben damit auf sieben Millionen beschränkt werden können“. Es gebe „Schlupflöcher“: So seien Werbespots schon vorher in Auftrag gegeben worden; die Abrechnung von Wahlkampf-Personal sei zu schwammig, die Kontrolle schwierig.

Nicht nur Stronach, auch ÖVP und SPÖ würden das Limit spüren, sagt Hofer. Schließlich gab die SPÖ 2008 offiziell 9,5 Millionen, die ÖVP 8,5 Millionen aus. Inoffiziell war es viel mehr. Noch nicht so weit verbreitet wie in den USA sei hier die Finanzierung durch Unterstützungskomitees. Hofer: „Das ist nicht verboten. Stronach könnte also über eines seiner Institute für die Partei werben.“ Zudem sei er überzeugt davon, dass sich Stronach „locker die Strafzahlung leisten kann“ – für den Fall, dass er die Grenze überschreitet.