Politik/Inland

Schulfrei zu Ramadan - Freiheitliche schäumen

Warum haben die Protestanten am Karfreitag nicht mehr frei? Weil die FPÖ keinen islamischen Feiertag will. 

Als die frühere Regelung, wonach der Karfreitag nur für Evangelische frei ist, vom EuGH aufgehoben wurde, lautete das Credo der Freiheitlichen: Wir können nicht einen zusätzlichen Feiertag für alle daraus machen, sonst fordern auch andere Religionsgruppen allgemeine Feiertage. „Und einen muslimischen Feiertag will ich nicht“, betonte der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bei jeder Gelegenheit.

Zumindest die muslimischen Schüler in Österreich können sich sehr wohl über ein paar zusätzliche freie Tage freuen. Anfang Mai schickte Unterrichtsminister Heinz Faßmann ein Schreiben an alle Bildungsdirektionen mit den Terminen der islamischen religiösen Festtage der Jahre 2019 bis 2021 und dem Hinweis: „Es wird empfohlen, Schülern des islamischen Religionsbekenntnisses anlässlich des Ramadanfestes, des Opferfestes sowie des Aschura-Tages auf deren Ansuchen hin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (…) zu erteilen“.

Wer ist schuld? ÖVP oder Rot-Grün?

Mehr hat es für die FPÖ nicht gebraucht: „Während unsere Kinder die Schulbank drücken, dürfen Muslime zu Hause bleiben, lassen es sich gut gehen und sich womöglich im Freibad die Sonne auf den Bauch scheinen. Diese Bevorzugung islamischer Schüler ist untragbar und muss umgehend rückgängig gemacht werden“, findet der niederösterreichische FPÖ-Chef Udo Landbauer.

Als "rot-grünen Kniefall" vor dem sich ausbreitenden Islam an Wiens Schulen bezeichnet Wiens Vizebürgermeister Dominik Nepp von der FPÖ die zusätzlichen schulfreien Tage für muslimische Schüler. Diese seien für die betreffenden Schüler zudem „absolut desintegrativ“.

Uneinig sind sich Landbauer und Nepp darin, wer denn schuld an dem vermeintlichen Übel sei: Während Landbauer die ÖVP beschuldigt, schießt Nepp in Richtung rot-grüner Stadtregierung.

Feiertage gesetzlich festgelegt

Tatsächlich regen sich die Freiheitlichen über etwas auf, was seit Jahren gelebte Praxis ist. Das Islamgesetz von 2015 legt Ramadan, Opferfest und Aschura als Feiertage fest. Zwar wird nicht explizit erwähnt, dass an diesen Tagen schulfrei ist, allerdings kann damit ein berechtigtes Fernbleiben vom Unterricht nach dem Schulpflichtgesetz und dem Schulunterrichtsgesetz begründet werden.

Entsprechende Schreiben des Unterrichtsministeriums – wobei es keine Empfehlung sei, sondern die Rechtslage, wie eine Sprecherin des Ministeriums betont – gibt es nicht nur für muslimische Feiertage, sondern auch für orthodoxe, alevitische, schiitische und buddhistische. Damit würden die Schulen über die genauen Termine informiert. Die jeweiligen Daten bekommt das Ministerium von den Glaubensgemeinschaften.

In der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) versteht man die Aufregung nicht. Die Mitteilung des Ministeriums sei ja nichts Neues. Auch seien drei Tage für den schulischen Erfolg „nicht existenziell“, wie ein Sprecher sagt: „Wenn man krank ist, muss man ja auch den Stoff nachholen.“

Für jüdische und evangelische Schüler gibt es ebenfalls Ausnahmen. Diese sind allerdings im Schulzeitgesetz explizit erwähnt. Evangelische haben demnach am 31. Oktober (Reformationstag) frei. Jüdische Schüler sind an den beiden ersten und den beiden letzten Tagen des Passahfestes, den beiden Tagen des Offenbarungsfestes, den beiden Tagen des Neujahrsfestes, dem Versöhnungstag sowie an den beiden ersten und den beiden letzten Tagen des Laubhüttenfestes vom Schulbesuch befreit.

Der Unterschied: Durch die explizite Erwähnung im Gesetz müssen sie nicht extra um einen schulfreien Tag ansuchen. Die Schüler anderer Glaubensrichtungen schon.