Politik/Inland

Salzburg kürzt die Mindestsicherung weiter nicht

Kurz vor Ende ihrer Legislaturperiode im Frühjahr 2019 legt die schwarz-grüne Salzburger Landesregierung eine Novelle der Mindestsicherung vor. Die geplante Gesetzesänderung soll bereits am Mittwoch im Landtag beschlossen werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird es weiter keine generellen Kürzungen oder Deckelungen geben. Allerdings gibt es Verschärfungen bei den Sanktionen.

"Im Wesentlichen geht es bei der Novelle um die Implementierung des neuen Integrationsgesetzes des Bundes", erklärte Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) im APA-Gespräch. Zugleich bringe die Änderung Verbesserungen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. "Junge Asylberechtigte, die nach dem 18. Lebensjahr eine Lehre oder Ausbildung begonnen haben, können diese nun fortsetzen wenn sie als Flüchtlinge anerkannt werden." Bisher war das mit dem Verlust der Mindestsicherung verbunden. Viele brachen die Ausbildung ab, weil sie sich am Arbeitsmarkt einen Job suchen mussten. "Wir sind der Überzeugung, dass das mit einer abgeschlossenen Fachausbildung viel besser geht", erklärte Schellhorn.

Einen Sozialtourismus nach Salzburg befürchtet der Landesrat nicht. "Die aktuellen Zahlen sind stabil, wir verzeichnen im Bundesland keine Steigerung, was Flüchtlinge in der Mindestsicherung betrifft." Dass das Salzburger Modell durch ein im Koalitionsabkommen der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung geplantes Grundsatzgesetz bald obsolet sein könnte, glaubt Schellhorn nicht. "Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Entwurf wegen des Deckels und der einseitigen Schlechterbehandlung anerkannter Flüchtlinge verfassungs- und EU-rechtswidrig ist", sagte er.

Lob und Kritik für den Gesetzesentwurf kam vom Sprecher der Salzburger Armutskonferenz, Robert Buggler: "Salzburg verzichtet erfreulicherweise auf die großen Kürzungen wie eine Deckelung auf 1.500 Euro oder eingeschränkte Leistungen für Asylberechtigte." Problematisch seien hingegen geplante Verschärfungen bei den Sanktionen. Sperren vom AMS sollen etwa 1:1 in die Mindestsicherung übernommen werden. "Jemand der etwa sein Arbeitslosengeld aufgrund eines versäumten Kontrolltermins verliert, wird automatisch und in voller Höhe auch bei der Mindestsicherung gesperrt", so Buggler.

Laut Schellhorn werde mit der Novelle allerdings nur umgesetzt, was im Vollzug bereits der Fall war. Die Gesetzesänderung soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten.