Politik/Inland

Revision: Karl Habsburg will Adelsnamen in Homepage führen

Kaiserenkel Karl Habsburg geht davon aus, wegen seiner - nicht rechtskräftigen - Verurteilung vom Landesverwaltungsgericht Wien vor das Höchstgericht zu ziehen. Er hatte laut erster Instanz mit dem Homepage-Namen karlvonhabsburg.at gegen das Adelsaufhebungsgesetz verstoßen. Dieses verbietet Adelsnamen mit dem Zusatz "von" .

Wie Habsburg am Rande eines Besuchs in Wels anlässlich der Eröffnung der Sonderausstellung zum 500. Todesjahr von Kaiser Maximilian I. am Mittwoch erklärte, beabsichtige er in Rücksprache mit seinem Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof Revision einzulegen. Denn das Gesetz, aufgrund dessen er verurteilt wurde, gehöre "auf die Müllhalde der Geschichte".

Habsburg: Causa vorrangig unterhaltsam

So hatte das Landesverwaltungsgericht nämlich gleichzeitig mit dem Schuldspruch vergangene Woche die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben. Diese könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist, so die Argumentation. Grundsätzlich unterhalte ihn diese Causa in erster Linie, sagte der Kaiserenkel abschließend.