Parlament: Parallel-Ausschüsse starten
Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal in der Geschichte des Nationalrats werden heute, Donnerstag, zwei Untersuchungsausschüsse parallel zueinander eingesetzt.
Worum geht es? Wer ist wann geladen – und wie sieht es mit der geplanten Live-Übertragung aus? Der KURIER beantwortet vorab die wichtigsten Fragen.
Worum geht es in den beiden U-Ausschüssen?
Der erste, von SPÖ und FPÖ einberufene Untersuchungsausschuss widmet sich der „Cofag“ (Finanzierungsagentur, die die Covid-Finanzhilfen ausbezahlt hat, Anm.).
Im Kern geht es um die Frage, ob es eine „Zweiklassen-Verwaltung“ gibt, in der „Milliardäre durch ÖVP-Regierungsmitglieder“ bevorzugt werden. Die beiden Oppositionsparteien werfen der Volkspartei vor, ihr nahe stehende Unternehmer wie Rene Benko oder Siegfried Wolf bei der Vergabe von Covid-Hilfen bevorzugt zu haben. Der zweite, gewissermaßen als Replik von der ÖVP initiierte U-Ausschuss befasst sich mit einem möglichen „blau-roten Machtmissbrauch“. Man geht der Frage nach, ob „öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes zweckwidrig verwendet wurden“.
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Beginnen also schon heute die Befragungen?
Nein. In der konstituierenden Sitzung werden der grobe Arbeitsplan und Ladungslisten vorgelegt. Die ersten Auskunftspersonen sollen ab 6. März befragt werden. In der Zwischenzeit werden Akten angefordert und geliefert – und Auskunftspersonen über ihre Ladung informiert.
Wer wird in den U-Ausschüssen befragt?
Beim Cofag-Ausschuss gelten für die FPÖ der Investor Benko wegen der Finanzhilfen an Kika/Leiner, Ex-Finanzminister Gernot Blümel, sein Nachfolger Magnus Brunner sowie Kanzler Karl Nehammer als „Fixstarter“. Zum von der ÖVP vorangetriebenen U-Ausschuss sagt ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger, „dass jedenfalls die Ex-Kanzler Gusenbauer, Faymann und Kern, die zweite Nationalratspräsidentin Bures sowie die FPÖ-Chefs Kickl, Hofer und Strache befragt werden sollten.“
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Wie lange ist Zeit für die U-Ausschüsse?
Für die Aufklärung von Sachverhalten bleiben den Abgeordneten ab Anfang März „netto“ rund vier Monate Zeit. Denn in beiden U-Ausschüssen ist die letzte Sitzung für den 1. Juli angesetzt. Für die Befragung von Auskunftspersonen ist dieser kurze Zeitraum eher hinderlich. Denn mit triftigen Gründen kann man sich im Parlament entschuldigen.
Könnten die U-Ausschüsse nicht zumindest bis zum Wahlsonntag arbeiten?
Theoretisch können Untersuchungsausschüsse im Parlament formal bis zu 20 Monate arbeiten. Vor einer Parlamentswahl gilt allerdings eine Sonderregel: Spätestens 83 Tage vor dem Wahlsonntag müssen U-Ausschüsse sämtliche Untersuchungen einstellen. Die Regel ist als eine Art Sicherung gedacht, damit parlamentarische Untersuchungen nicht in die Intensiv-Phase eines Wahlkampfes fallen. Sollte die Wahl – wie beim letzten Mal – am 29. September stattfinden, heißt das für die Ausschüsse, dass sie allerspätestens am 8. Juli ihre Tätigkeit beenden müssen.
Werden die U-Ausschüsse, wie angekündigt, im TV oder online übertragen?
Noch sieht es nicht danach aus. Die ÖVP hat vor dem Jahreswechsel zwar ihren Widerstand gegen Live-Übertragungen aufgegeben. Wie dieses „Streamen“ aussehen kann, darüber sind sich die Parlamentsparteien aber uneins. Neben der umfassenden Direkt-Übertragung wird das „deutsche Modell“ diskutiert, in dem eine Zweidrittel-Mehrheit im Ausschuss und die betroffenen Auskunftspersonen einer Live-Übertragung zustimmen müssen. Die SPÖ kann sich vorstellen, Medien selbst entscheiden zu lassen, was genau sie aus dem U-Ausschuss heraus streamen, die Grünen hätten gerne ein Mitspracherecht der Parlamentsparteien sowie der Betroffenen. Angesichts der knappen Zeit bis zu den ersten Befragungen gilt es als eher unwahrscheinlich, dass die U-Ausschüsse wirklich live übertragen werden.