Österreich darf Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland nicht kürzen
Österreich gehört zu jenen Ländern in der EU, die eine Änderung bei der Auszahlung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland verlangen.
Konkret heißt das, dass Eltern, die in Österreich leben und arbeiten und deren Kinder im Heimatland sind, die Summe ausbezahlt bekommen, die im jeweiligen Land gilt. In Rumänien oder Bulgarien ist die Familienbeihilfe deutlich niedriger als in Österreich, wo rund 150 Euro pro Kind gezahlt werden.
Anfrage von Kurz & Co
In einem Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von Mitte November haben drei ÖVP-Minister (Hans Jörg Schelling, Sophie Karmasin und Sebastian Kurz) gefordert, die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land anzupassen. Kanzler Christian Kern sprach sich kurz danach ebenfalls dafür aus, die Familienbeihilfe zu reduzieren, allerdings nur, wenn es dafür eine EU-weite Umsetzung gibt.
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, dürfte dem österreichischen Wunsch nicht stattgegeben werden. "Die Indexierung wird es nicht geben", heißt es klipp und klar in einem internen Papier der EU-Kommission. Das Dokument über die "Koordinierung der Sozialleistungen" wird am Dienstag nach der Kommissionssitzung im Europäischen Parlament in Straßburg vorgestellt. In dem Text, der dem KURIER vorliegt, heißt es, dass das System der Anpassung zu kompliziert und die ökonomischen Vorteile nicht nachweisbar wären. Indexierung würde ja nicht nur die Reduktion von Sozialleistungen nach unten bedeuten, sondern auch eine Erhöhung für Länder, die ein höheres Kindergeld zahlen.
Ziel der EU ist es, die Sozialsysteme anzugleichen, aber nicht zu harmonisieren. "Die Kommission will sicherstellen, dass die Freizügigkeit fair abläuft", stellte ein Sprecher der Kommission fest.
Allerdings gibt es auch ein paar Mitglieder der EU-Kommission, die durchaus bereit wären, die Sozialleistungen zu reduzieren. Gestritten wird jetzt um einen Satz, der den Nationalstaaten bestimmte Rechte einräumt.
Durchsetzen dürften sich diese Kommissare allerdings nicht, denn: Bei Abstimmungen in der EU-Kommission gilt die einfache Mehrheit.
Österreich scheitert somit, die geforderte Indexierung der Familienleistungen durchzusetzen. Der Brief der drei ÖVP-Regierungsmitglieder bezog sich auf eine Vorschlag der EU, den Briten vor dem Referendum ein solches Recht zuzugestehen.
Mit dem Votum für einen Brexit ist das Versprechen für Brüssel aber obsolet – und eine allgemeine Umsetzung aus europarechtlichen Gründen nicht möglich.
Differenzzahlungen machen den Großteil aus. Das ist eine Aufstockung der ausländischen Beihilfe auf österreichisches Niveau, wenn ein Elternteil dort arbeitet und der andere hier.
Häufigstes Wohnsitzland der Kinder waren 2015 Ungarn, die Slowakei, Polen, Rumänien und Deutschland. In Staaten außerhalb von EU bzw. EWR, etwa die Türkei, wird keine Beihilfe exportiert.