Politik/Inland

Neues Dokument belastet VP-Amon

Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht nur für die 10.000 Euro, die als angeblicher Druckkostenbeitrag von der Telekom über den Lobbyisten Hochegger zum ÖAAB geflossen sind. Die Ermittler haben auch andere Zahlungen und ein Kooperationsangebot des ÖAAB an die Telekom im Visier. Damit gerät der frühere ÖAAB-Generalsekretär und jetzige ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Werner Amon, immer mehr unter Druck.

25.000-Euro-Angebot

In einem Schreiben vom 6. Dezember 2007 bietet der ÖAAB der Telekom eine Kooperation an. Offeriert wird ein „Freiheit-Paket 2008“ für 25.000 Euro, unterzeichnet ist es von Amon und Fritz Neugebauer, damals ÖAAB–Chef.

Die beiden bedanken sich für die bisherige Zusammenarbeit. Wörtlich heißt es: Wir möchten sie wieder sehr höflich einladen, im nächsten Jahr unsere Publikation die Freiheit mit einem Beitrag zu den Druckkosten zu unterstützen. Das Angebot von 25.000 Euro sei entsprechend dem Volumen der vergangenen Jahre zusammengestellt worden. Eine Leistung ist nicht definiert.

Bei der Suche nach der Gegenleistung für die bekannten 10.000 Euro „ Druckkostenbeitrag“ wurden in den Freiheit-Ausgaben 2007 keine Telekom-Inserate bzw. PR-Artikel gefunden.

Das Schreiben liegt auch dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor. Der Grüne Peter Pilz vermutet illegale Parteienfinanzierung. Er will jetzt alle Inserate in der ÖAAB-Zeitschrift genau unter die Lupe nehmen.

Werner Amon und Fritz Neugebauer waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der ÖVP-Pressedienst erklärt in einer Aussendung: „Der gegenständliche Brief ist einSerienbrief, der üblicherweise an Unternehmen verschickt wordenist. Daraus erklärt sich auch, dass einzelne Textbausteine garnicht auf die Telekom zutreffen.“

Die Staatsanwaltschaft will Amon als Beschuldigten (Verdacht der Geldwäsche) befragen, was diesen empört. Wie im KURIER berichtet, prüft Amon eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch. Der Anfangsverdacht sei zu gering, um ihn als Beschuldigten zu führen. Er spricht von Polit-Justiz.

Im ORF erklärte Amon, das ermittelnde Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) habe ihn nur als Zeuge einvernehmen wollen. Aber die Staatsanwaltschaft Wien habe darauf bestanden, ihn als Beschuldigten zu führen.

Widerspruch

Der BAK-Bericht an die Staatsanwaltschaft vom 29. Februar 2012 widerspricht aber dieser Darstellung. Dort heißt es: Um die weiteren Erhebungen setzen zu können, wäre eine Beschuldigtenvernehmung des ehemaligen Obmann des Wiener Pressevereins (Herausgeber der Freiheit, Anm ), Werner Amon, unbedingt notwendig.

ÖVP-Chef Spindelegger stellte sich am Freitag hinter Amon: Wer beschuldigt werde, müsse sich auch verteidigen können. Spindelegger wünscht sich, das „alles restlos aufgeklärt wird."

Eine erste Zwischenbilanz des U-Ausschusses finden Sie hier - und über die nächsten Zeugen lesen Sie hier.