Mietpreisbremse: Pokern bis zuletzt
Das Ringen der Koalitionsregierung um eine Mietpreisbremse entscheidet sich spätestens diesen Donnerstag, im Finanzausschuss des Parlaments. Ein entsprechender Antrag könnte in allerletzter Sekunde durch einen formalen Kunstgriff, eine sogenannte Trägerrakete, eingebracht werden. Andernfalls droht den Mieterinnen und Mietern in Altbauten eine Erhöhung der Richtwertmieten um 8,6 Prozent, wie Grünen-Mandatarin Nina Tomaselli am Montag im Ö1-Morgenjournal erklärte.
Angestrebt wird eine gesetzlich verordnete Drosselung der Mieterhöhung von 8,6 auf zunächst 3,8 Prozent. Der Rest der Mietanhebung soll auf 2024 und 2025 verschoben werden. Die an die Inflationsentwicklung gekoppelten Richtwertmieten wurden vergangenes Jahr bereits um fast 6 Prozent erhöht.
Die ÖVP will für die Vermieter, die bei einer Mietpreisbremse zu einem spürbaren Einnahmenverzicht gedrängt werden, auch eine Verbesserung in das Gesetz hinein verhandeln: attraktivere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei klimafreundlichen thermischen Sanierungen. Sie will auch Käufer und Häuslbauer entlasten: Beim Kauf einer Immobilie sollen die ersten 500.000 Euro von der Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises) befreit werden.
Den Grünen geht der Steuervorstoß der ÖVP zu weit, da damit auch wohlhabende Luxusimmobilienkäufer entlastet würden. Sie schlagen vor, den Grunderwerbssteuersatz ab einem Kaufpreis von 1 Mio. Euro zu erhöhen. Das soll den Gemeinden, die diese Steuer einheben, zur Gegenfinanzierung der Streichung der Grunderwerbssteuer bis 500.000 Euro dienen.
Die ÖVP wollte zu den laufenden Gesprächen keine Stellungnahme abgeben. Finanzminister Magnus Brunner hatte aber bereits vor dem Wochenende Verhandlungsspielraum in Sachen Grunderwerbsteuer signalisiert. Statt einer generellen Steuerbefreiung bis 500.000 Euro könne er sich auch vorstellen, "eine Obergrenze für den Immobilienpreis insgesamt einzuziehen". Wer diese Kaufpreisgrenze überschreite, müsse die GrESt "auch für die ersten 500.000 Euro bezahlen. "Darüber können wir gerne reden", so der Minister im KURIER-Interview.
Korrektur eines Tippfehlers
Bei einer Trägerrakete handelt es sich um einen inhaltlich unbedeutenden Antrag, der im Zuge von Verhandlungen bereits vorsorglich in den parlamentarischen Prozess geschickt wird und dann thematisch nach Bedarf entsprechend abgeändert werden kann, falls es zu einer Einigung kommt.
Im konkreten Fall planen die Grünen diesen Donnerstag einen Antrag zu einem Tippfehler im Einkommensteuergesetz, aus dem die Mietpreisbremse werden soll. Im regulären Fristenlauf hätte diese eigentlich spätestens im jüngsten Bautenausschuss finalisiert werden müssen, um noch rechtzeitig per 1. April in Kraft treten zu können. Zu dem Zeitpunkt war aber innerhalb der Koalition noch keine Einigung über die Details in Sicht. Über das Vehikel Grunderwerbsteuer passt der Gesetzesantrag thematisch nun auch in den Finanzausschuss.
Gelingt der Koalition am Donnerstag das Einleiten der Mietpreisbremse auf den letzten Drücker, müsste das entsprechende Gesetz anschließend noch vom Nationalratsplenum in einer Sondersitzung kommende Woche beschlossen werden. Daran anschließend braucht es weiters eine Bundesratssitzung sowie die Unterschrift des Bundespräsidenten. Danach könnte die offizielle Kundmachung erfolgen.
All das wäre bis 31. März, vor Mitternacht, durchzuziehen. Ansonsten steigen die Richtwertmieten in Altbauten ab 1. April (Neuabschlüsse) beziehungsweise 1. Mai (Bestandsverträge) ungebremst weiter.