Neue Sozialhilfe: Worauf sich die Bundesregierung einigen konnte
Von Christian Böhmer
Nun sind sie also soweit: Am Dienstag bestätigten ÖVP und FPÖ, dass man sich auf ein Modell für eine neue Armenhilfe, sprich Mindestsicherung, einigen konnte. Schon heute, Mittwoch, soll das Modell im Ministerrat verabschiedet werden.
Was sind die großen Änderungen?
- Wer schlecht Deutsch spricht, soll weniger bekommen
Die Mindestsicherung orientiert sich auch in Zukunft an der Höhe der Mindestpension, nämlich bei 863 Euro für Alleinstehende (1208 Euro für Paare). Neu sind Zuschläge für Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende sowie der Umstand, dass die Mindestsicherung flächendeckend in ganz Österreich an neue Kriterien geknüpft werden soll. Vereinfacht gesagt: Wer schlecht Deutsch spricht oder keinen Pflichtschulabschluss hat, soll rund 300 Euro weniger bekommen. Der Differenzbetrag auf die volle Mindestsicherung wird als Sachleistung in Form von Schulungen (Sprache, Berufsqualifizierung) angeboten.
Die politische Absicht hinter der Maßnahme beschrieb Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Dienstag so: „Die Zuwanderung in das Sozialsystem soll gestoppt werden.“
- Kein Bargeld-„Deckel“ für große Familien
Grundrechtlich heikel war der Plan, die Bargeldleistungen für große Familien zu begrenzen sprich zu „deckeln“. Das Land Niederösterreich hat einen solchen Deckel in der Höhe von 1500 Euro eingezogen – und wurde postwendend vom Verfassungsgerichtshof korrigiert. Die Bundesregierung versucht nun mit einer „Einschleifregelung“ das Auslangen zu finden. Für Kinder gibt es in Zukunft gestaffelte Beträge: Für das erste Kind bekommt eine Familie 215 Euro, für das zweite 129 und ab dem dritten Kind stehen in Zukunft rund 43 Euro zu.
- Es gibt eine „Wartefrist“ für Nicht-Österreicher
EU- und EWR-Bürger sowie Drittstaatsangehörige haben nicht sofort und in jedem Fall Anspruch auf Mindestsicherung. EU- und EWR-Bürger, die kürzer als fünf Jahre im Land sind, haben nur dann uneingeschränkten Zugang zur Sozialhilfe, wenn sie sich als Arbeitnehmer hier befinden. Drittstaatsangehörige müssen fünf Jahre Aufenthalt nachweisen, wobei anerkannte Flüchtlinge nicht so lange warten – sie sind laut Verfassungs- und EU-Recht Inländern gleichzustellen.
- Der Staat geht später ins Grundbuch
Den größten Gesprächsbedarf gab es zwischen FPÖ und ÖVP beim Vermögenszugriff. Das Prinzip, dass Vermögenswerte wie Immobilien, etc. aufgelöst werden müssen, bevor jemand Sozialhilfe bekommt, wird bei Wohnvermögen kulanter gelöst: Ging der Staat bislang schon nach sechs Monaten ins Grundbuch, wenn jemand eine Immobilie besessen und gleichzeitig Mindestsicherung bezogen hat, soll die öffentliche Hand künftig drei Jahre warten. Auch das viel zitierte Sparbuch wird kulanter gehandhabt: Mindestsicherungsbezieher dürfen bis zu 5200 Euro an Bar-Vermögen behalten. Bislang waren es nur 4000 Euro.
Fakten: Die von der Regierung präsentierten Zahlen, wonach mehr als 60 % der Mindestsicherungsbezieher Migrationshintergrund haben, werden von AMS und Statistik Austria so nicht bestätigt. Laut Statistik gab es zuletzt pro Monat durchschnittlich 222.087 Bezieher. Davon hatte etwa die Hälfte die Staatsbürgerschaft, sieben Prozent waren EU- oder EWR-Bürger, 42 % kamen aus Drittstaaten. Ableitungen über den Migrationshintergrund sind kaum möglich, da auch unter österreichischen Staatsbürgern Personen mit Migrationshintergrund sind.