Nationalrat: Höhere Strafen bei Cybercrime und Verschärfung bei Korruption
Mit großer Mehrheit sind Freitagnachmittag im Nationalrat höhere Strafen für Cyber-Kriminalität beschlossen worden. Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht - bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben.
Zwei Jahre Strafe
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.
Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien.
Unlauterer Wettbewerb wird höher bestraft
Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgeschlagen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr.
Abgelehnt wurde die Vorlage nur von den NEOS. Mangels Redebeitrags blieb verborgen wieso.
Korruptionsstrafrecht wird verschärft
Mit Stimmen von ÖVP und Grünen das Korruptionsstrafrecht verschärft. Im Zentrum steht der neue Straftatbestand "Mandatskauf". Außerdem wurde die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung auf Personen im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert. Man lege der "Ibiza-Partei" damit das Handwerk, freute sich Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. Die Opposition sah das nicht so und stimmte geschlossen dagegen.
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Mit der am 1. September in Kraft tretenden Reform wird es strafbar, wenn man einen Kandidaten mittels einer Zuwendung auf einen günstigen Listenplatz setzen lässt bzw. auch die Person selbst, wenn sie davon weiß und finanziell profitiert. Ausgenommen sind "normale" Parteispenden. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, ist der Verantwortliche für die entsprechende Listenerstellung strafbar. Die Strafbarkeit für den Mandatskauf beginnt, sobald man angelobt wird (Nationalrat/Landtag) bzw. im EU-Parlament seinen Sitz eingenommen hat.
Sofort strafbar machen sich Kandidaten, die einen Vorteil (im Normalfall Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, ist das künftig strafbar, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte sowie Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, beispielsweise Sektionschefs.