Moser: "Rechnungshof wurde belogen"
Von Maria Kern
Seit Mittwoch sind in Salzburg die Prüfer des Rechnungshofes (RH) damit befasst, Licht ins Dunkel des Finanzskandals zu bringen. Am Donnerstag fuhr auch RH-Präsident Josef Moser nach Salzburg, um den Landespolitikern darzulegen, was seine Experten prüfen werden.
„Unser Ziel ist, bis Ende März einen Zwischenbericht vorzulegen“, sagt Moser im KURIER-Gespräch. Eines sei bei der ersten Durchsicht der Unterlagen schon klar geworden. „Der Rechnungshof wurde belogen und getäuscht. Uns wurden gefälschte Unterlagen vorgelegt. Was kritisch gewesen wäre, wurde herausgefiltert“, sagt Moser. Der RH hatte dem Land just zu dem Zeitpunkt, als der Spekulationsskandal aufflog, ein relativ gutes Zeugnis ausgestellt hat. Wie man nun weiß, lag das daran, dass etwa gefälschte Protokolle des Finanzbeirates übermittelt wurden. Das habe sich bei Prüfungen aus der EDV ergeben, schildert Moser. Die Protokolle seien zu jenem Zeitpunkt manipuliert worden, als der RH Unterlagen anforderte. Das war im November 2011.
Wer hat die Protokolle gefälscht? War es Monika R., jene Landesbedienstete, die im Verdacht steht 340 Millionen Euro verspekuliert zu haben? Moser: „Das wird die Prüfung ergeben.“
Ist der Salzburger Finanzskandal ein Kriminalfall oder ein Politskandal? „Es ist sicherlich ein Kriminalfall, in welchem Ausmaß, wird sich noch zeigen. Offensichtlich ist aber auch, dass das Überwachungssystem nicht funktioniert hat“, sagt Moser.
Welche Konsequenzen sind aus Sicht des Rechnungshof-Präsidenten aus der Spekulationsaffäre zu ziehen? Für Moser ist klar, dass sich im Rechnungswesen bei den Ländern etwas ändern muss. Während jeder Klein- und Mittelbetrieb eine doppelte Buchhaltung führen muss, gibt es in den Ländern im Wesentlichen nur eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung. Kameralistik nennen das die Experten.
„Das ist nicht tragbar“
„Wir haben seit 2009 darauf hingewiesen, dass das Rechnungswesen von Ländern und Gemeinden keinen realen Überblick über die tatsächliche, finanzielle Lage der Gebietskörperschaften ermöglicht. Das ist nicht tragbar.“ So sei etwa nicht klar definiert, was man unter Finanzschulden versteht. Das müsse geändert werden.
Sollen Spekulationen per Verfassungsgesetz verboten werden oder reicht ein Bund-Länder-Vertrag? Moser: „Je bindender die Regelung, desto höher ist die Wirkung.“