Politik/Inland

Mit der Parteienförderung steigt auch die Wahlkampfkostengrenze

Die Parteienförderung wird erhöht – und die Regierung verkauft es als Einsparung. „Dreist“, wie die Neos finden oder doch ein „Sparen im System und nicht bei den Menschen“, wie die Koalition meint?

Tatsache ist, dass die Parteienförderung heuer um zwei Prozent angehoben wird. Das sind fast 600.000 Euro mehr, als die Parlamentsparteien derzeit bekommen. Tatsache ist allerdings auch, dass den Parteien nach dem Gesetz ein Plus von 7,8 Prozent zustünde, also 2,3 Millionen Euro mehr.

Laut Parteienförderungsgesetzes wird die Parteienförderung dann erhöht, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung um fünf Prozent gestiegen ist. Das wäre schon letztes Jahr der Fall gewesen. Damals wurde die Valorisierung ausgesetzt. Der Referenzwert bleibt jedoch gleich, so dass sich der zu erhöhende Betrag – auch wenn auf die Valorisierung verzichtet wird – immer weiter erhöht.

Mehr als 200 Millionen Euro für Parteien

Damit will die Regierung jetzt Schluss machen. Heuer soll um zwei Prozent und dann jährlich um die Inflationsrate erhöht werden. Damit steigt die Parteienförderung in diesem Jahr von 29,9 auf 30,5 Millionen Euro.

Dazu gibt es wegen der EU-Wahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung von rund 13 Millionen Euro. Die Länder schütten weitere 113 Millionen Euro an die Parteien aus.

Extra gibt es noch zusätzliche Fördermittel für die Klubs in Parlament und Landtagen sowie für die Parteiakademien. In Summe sind es über 200 Millionen Euro, mit denen die Parteien vom Steuerzahler gefördert werden.

Die am Mittwoch angekündigte Valorisierung betrifft jedoch nicht nur die Parteiförderung, sondern auch die Wahlkampfkostenobergrenze von derzeit sieben Millionen Euro. Auch sie wird künftig um die Inflationsrate erhöht.

Spenden über 3500 Euro sind auszuweisen

Dasselbe gilt für die Meldegrenzen bei Parteispenden. Auch hier werden die jeweiligen Schwellenwerte um den Inflationswert angehoben, erklärt der Politikwissenschafter Hubert Sickinger.

Derzeit müssen die Parteien zum Beispiel Spenden ab 3500 Euro im Rechenschaftsbericht unter Nennung des Namens und der Adresse des Spenders ausweisen. Spenden über 50.000 Euro sind unverzüglich dem Rechnungshof zu melden, der sie auf seiner Webseite veröffentlicht. Diese Schwellenwerte werden nun erhöht.

"Unrunde Werte machen das Gesetz weniger klar"

Aus Sicht Sickingers, Experte für Parteienfinanzierung, ist das „nicht angemessen“. Dass aus runden Zahlen nun durch die Valorisierung unrunde Werte werden, mache das Gesetz „weniger klar und weniger transparent“.

Überhaupt sind die Schwellenwerte aus seiner Sicht „viel zu hoch“. Schon Beträge ab 10.000 Euro sollten sinnvollerweise dem Rechnungshof gemeldet werden müssen.

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Rechnungshof zufrieden, Opposition nicht

Dieser zeigt sich mit der Änderung der Valorisierungspraxis auf eine jährliche Erhöhung zufrieden. Der Rechnungshof habe schon im Vorjahr auf die Problematik hingewiesen, dass eine Verschiebung der Valorisierung nur zu einer umso höheren Erhöhung im Jahr darauf führt. Dass dies nun geändert werde, sei erfreulich, so Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker in einer Aussendung.

Weniger zufrieden zeigte sich die Opposition. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Drozda fordert ein Gesamtpaket mit Obergrenzen für Parteispenden und Strafen bei Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze. "Ich möchte daran erinnern, dass die ÖVP die Grenze von sieben Millionen Euro um sechs Millionen Euro überschritten hat", so Drozda. 

Die Neos fordern ein Einfrieren der Parteienförderung, die langfristig halbiert werden soll. Letzteres fordert auch die Liste Jetzt.