Politik/Inland

Zadic: Keine Delogierungen, Erleichterung bei Mietzahlungen

Die Justiz will in etlichen Bereichen Erleichterungen schaffen. Das verkündete Justizministerin Alma Zadic bei einer Pressekonferenz am Freitag. Wer etwa die Miete zwischen Anfang April und Ende Juni aufgrund der Krise nicht begleichen kann, darf deshalb nicht gekündigt werden und hat die Möglichkeit, den Mietrückstand bis Ende des Jahres zu zahlen. Im zweiten Quartel dürfen auch keine Delogierungen stattfinden.

"Viele kleine Maßnahmen"

Weitere Punkte im Bereich der Justiz: "Menschen, die in Zahlungsverzug geraten, müssen oft Verzugszinsen zahlen für die mangelnde Zahlungsfähigkeit." Hier habe man einen Verzugszinsenstopp eingeführt. "Die Höhe dieser Zinsen wurde auf nur vier Prozent beschränkt", so Zadic.

Alle Inhalte anzeigen

Zum Thema Konventionalstrafen am Bau: "Wir konnten beobachten, dass die Bautätigkeiten eingeschränkt wurden", hier herrsche "viel Unsicherheit". Für diese Periode von drei Monaten müssen (durch die Corona-Krise verursachte) Konventionalstrafen nicht bezahlt werden.

Zudem gebe es Fristverlängerungen bei Jahresabschlüssen. Versammlungen, die satzungsmäßig stattzufinden haben, dürfen nun über Videokonferenzen abgehalten werden. Es handle sich insgesamt um "viele kleine Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen", die am Freitag im Nationalrat beschlossen werden sollen, so die Justizministerin abschließend.

Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen