Alle Schüler sollen künftig ihr Zeugnis per eMail bekommen
Von Johanna Hager
Der Verwaltungsaufwand an Österreichs Schulen - von den Volks- bis zu den Höher Bildenden Schulen - steigt. Ob des demografischen Wandels wie des technischen Fortschritts.
Ein "Entlastungspaket" soll helfen, dass dies nicht zulasten des Unterrichts, der Schüler wie Lehrer geht, wie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) anlässlich der Präsentation der "10 Entlastungsmaßnahmen" mit Lehrergewerkschafter Paul Kimberger sagt.
Dem 80-Millionen-Euro-Paket vorausgegangen seien mehrere Verhandlungsrunden zwischen Polascheks Ressort und der Lehrerinnen- und Lehrer-Gewerkschaft (GÖD). Umgesetzt werden wird das Paket teils durch Erlässe, teils durch gesetzliche Änderungen.
Neu geschaffen wird die Funktion einer "pädagogisch-administrativen Fachkraft" an Volks-, MIttel- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen. Sie verfügen im Gegensatz zu Bundesschulen bis dato nämlich nicht über Administratoren. Die zeitlichen Ressourcen hierfür können, wie das Bildungsressort mitteilt, von der jeweiligen Schulleitung an eine oder zwei Lehrpersonen vergeben werden. Bei Schulen mit bis zu 6 Klassen könne dies auch die Schulleitung selbst übernehmen. Die "pädagogisch-administrativen Fachkraft" soll bei der Planung der Unterrichtsorganisation ebenso helfen wie beispielsweise bei der Kommunikation mit Schulpartnern.
Grundlage sei ein "Staffelmodell als Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit von der Klassenzahl je Schule beziehungsweise Schulcluster". Dafür stünden im Rahmen eines Pilotprogramms bis 2026 knapp 80 Millionen Euro zur Verfügung. Die notwendigen legistischen Dienstrechtsanpassungen seien schon an das für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) übermittelt worden.
Auch für die Administratoren im AHS- und BMHS-Bereich soll es Verbesserungen geben.
- Unter Punkt 3 des Maßnahmenpakets ist "die Verbesserung im SPF-Verfahren" angeführt. Der Sonderpädagogische Förderbedarf soll bundesweit vereinheitlicht werden. Konkret soll bis Anfang des Schuljahres 2024/2025 ein einheitlicher Verfahrensablauf stehen, die Zahl der notwendigen Gutachten reduziert werden. Bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 sollen Fristen und Definitionen von Beeinträchtigungen festgesetzt werden.
- Neu sind Anerkennung und Abgeltung von Deutschförderklassen: Nach altem Dienstrecht sollen Lehrer eine Zulage von 75 Euro pro Monat erhalten respektive die Tätigkeit in die 23. und 24. Stunde im neuen Dienstrecht im Ausmaß von einer Stunde eingerechnet werden.
- Digitalisierung und Verwaltung: Ausbau des Datenverbundes und damit einhergehend der Wegfall von händischen Eingaben von Schülerdaten, Einführung eines digitalen Schülerausweises "edu.digicard", Zeugnisse und Schulnachrichten sollen künftig elektronisch zugestellt werden. "Wir schaffen damit die Grundalge für ein FinanzOnline für die Schulverwaltung", so Polaschek.
- Mehr Autonomie an den Pflichtschulen: Unter anderem sollen künftig differenzierende Leistungsbeschreibungen und Gespräche mit Erziehungsberechtigten in den "autonomen Wirkungsbereich" von Lehrern fallen und nicht mehr verpflichtend sein
- Dienstmails sollen künftig alle 2 bis 3 Wochen und nicht mehr in bis zu 25 Einzelmails ergehen
- Rundschreiben sollen ab sofort unter rundschreiben.bmbwf.gv.at abrufbar sein
- Einführung eines Bildungskalenders
- IT-Kustoden sollen ob des Mehraufwands durch die Digitalisierung entlastet werden; für ihre Tätigkeiten soll es eine höhere Einrechnung der Stunden geben