Leeres Flüchtlingsheim am Semmering kostet 45.000 Euro monatlich
45.000 Euro Miete pro Monat für ein leeres Gebäude: Die Asylwerber-Unterkunft Steinhaus am Semmering ist zwar stillgelegt worden, wird aber in den kommenden Jahren noch eine Stange Geld kosten. Der Mietvertrag kann nämlich bis 2029 nicht gekündigt werden, weil ein 15-jähriger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, geht aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums an die SPÖ hervor.
Kickl: 45.000 Euro pro Monat werden "weiterhin anfallen"
Der Mietzins für die seit Jahresbeginn stillgelegte Unterkunft beträgt 45.000 Euro pro Monat und wird "weiterhin anfallen", heißt es in der Anfragebeantwortung durch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), über die am Montag auch die Kleine Zeitung online berichtete. Wie hoch die zusätzlichen Betriebskosten sein werden, könne nicht abgeschätzt werden, sie würden sich aber jedenfalls aufgrund der Stilllegung reduzieren.
Kündigung frühestens per 31. Dezember 2029 möglich
Eine Auflösung des Vertrags ist nicht möglich - weil nämlich die Betreuungsfirma ORS Service GmbH (noch unter ÖVP-Ministerin Johanna Mikl-Leitner) mit der Haus Semmering Hotelbetriebs GmbH einen temporären Kündigungsverzicht vereinbart hat, und zwar über eine Dauer von 15 Jahren. Der Mietvertrag kann also erst unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist "frühestens mit Wirkung per 31. Dezember 2029 gekündigt werden", räumt das Innenressort ein.
Die Betreuungsfirma ORS Service GmbH wies wenig später allerdings die Verantwortung dafür zurück, dass die in Steinhaus angemietete Asylwerber-Unterkunft bis 2029 nicht gekündigt werden kann. Der 15-jährige Kündigungsverzicht sei vom Innenministerium ausverhandelt worden, hieß es in einer Aussendung.
"Alles was die ORS im Rahmen der Bundes-Grundversorgung tut oder getan hat, geschieht im Auftrag des Innenministeriums", betonte ORS-Geschäftsführer Wilhelm Brunner: "Der Inhalt dieses Mietvertrages wurde allein vom Innenministerium verhandelt und der Abschluss durch ORS im Auftrag des Innenministeriums vorgenommen."
Nachdem die Unterkunft rein rechtlich nicht geschlossen, sondern nur stillgelegt ist, kann man sie zumindest "innerhalb kürzester Zeit" wieder in Betrieb nehmen, wenn es Bedarf gibt, betonte das Innenministerium.