Kurz betont Nein zu Plebiszit - Nichtraucher-Schutz lückenhaft
Lehrlinge bleiben in Gastronomie vorerst ohne Schutz, Jugendliche dürfen in Raucherbereich. 881.569 Unterschriften reichen nicht aus. Türkis-Blau wird das „Don’t smoke“-Volksbegehren wie vorgesehen im Parlament behandeln – es dürfte aber ohne Konsequenzen bleiben. Die Regierungsspitze verweist auf den Koalitionspakt: „Es ändert nichts daran, dass das Regierungsabkommen, das wir abgeschlossen haben, gilt“, sagt Kanzler Sebastian Kurz, der seine eigene Meinung zum Rauchverbot in der Gastronomie hat, wie er sagt – und selbst Nichtraucher ist. Im Regierungsprogramm ist festgeschrieben, dass erst ab 2022 eine Regelung gelten soll, wonach ein Volksbegehren mit mehr als 900.000 Unterschriften eine verbindliche Volksabstimmung erzwingt.
Allerdings: Nachdem immer mehr ÖVP-Politiker eine Volksabstimmung zum Rauchverbot gefordert hatten, kritisierte Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl die Partei massiv: „Was mich ärgert, ist die Falschheit der ÖVP. Falsch und Schwarz – das gehört zusammen.“ Er zeigte sich zudem sicher, „dass sich das unsere Mandatare nicht mehr lange gefallen lassen“.
Die Opposition sprach hingegen von „abgehobener Ignoranz“ der Regierung, die rege Teilnahme am Volksbegehren sei ein „Aufschrei gegen das schwarz-blaue Drüberfahren und ein klares Zeichen für eine Volksabstimmung“, befand SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried.
Für Irritationen sorgen auch die neuen Regeln zum Raucherschutz bei Jugendlichen, die zur Abfederung des Aus fürs totale Rauchverbot jüngst erlassen wurden. Sie bleiben widersprüchlich:
- Gastronomie Jugendliche unter 18 Jahren, die in Gastronomiebetrieben tätig sind, dürfen im Raucherbereich maximal eine Stunde am Tag eingesetzt werden, so sieht es eine Verordnung von Gesundheitsministern Beate Hartinger-Klein vor, die seit 1. September gilt. Das gilt laut dieser Verordnung aber nicht für Jugendliche in Ausbildung. Lehrlinge dürfen länger als eine Stunde im Raucherbereich eingesetzt werden.
- Jugendliche Gäste Beim Rauchverbot für Unter-18-Jährige waren sich alle neun Bundesländer noch im April einig. Die Umsetzung des Jugendschutzes soll bis 1. Jänner 2019 erfolgen.
Allerdings: Ursprünglich hatte die Regierung geplant, dass sich Unter-18-Jährige dort auch nicht aufhalten dürfen. Auf Drängen der Gastronomen wurde das aber doch nicht ins Gesetz genommen – das in diesem Fall Bundessache ist. Wenn sie nicht rauchen, dürfen sie sich also auch im Raucherbereich aufhalten.
- Tabaktrafiken Ab kommenden Jahr tritt die Regelung in Kraft, wonach Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakwaren mehr kaufen dürfen (derzeit dürfen sie das ab 16). Die Trafikanten hatten sich eine längere Übergangsregelung erbeten, da sie die Zigaretten-Automaten erst technisch umstellen müssen.
- Rauchen im Auto Und seit erstem Mai darf in Fahrzeugen nicht geraucht werden, wenn darin Personen unter 18 Jahren sind.Ob und wie oft dagegen verstoßen wurde,wird nach Auskunft der Exekutive erst erhoben.