Politik/Inland

Kulturkampf um die Schulnoten

„Sehr gut“ oder doch ein „Nicht genügend“? Heute beschließt das Parlament die Rückkehr der Schulnoten in der Volksschule. „Es ist eine politische Entscheidung, wie vieles, was ich entscheiden muss. Nicht hinter jeder politischen Entscheidung gibt es auch eine wissenschaftliche Fundierung“, hatte Bildungsminister Heinz Faßmann noch vor wenigen Wochen argumentiert.

Leistung des Einzelnen

Heute sieht er das schon anders. „Es gehört zu den Errungenschaften der Moderne, dass nicht Herkunft, Geld und Religion über die Bildungs- und Entfaltungschancen, über den Zugang zu Schule und Ausbildung entscheiden, sondern einzig die Leistung des Einzelnen“, erklärt er anlässlich des Gesetzesbeschlusses.

Überraschend kommt die Gesetzesänderung nicht: Eine „Überarbeitung und Präzisierung, aufbauend auf einer klaren fünfteiligen Notenskala“, steht seit einem Jahr im Regierungsprogramm. Die Freiheitlichen feierten die Rückkehr der Noten als großen Verhandlungserfolg gegen die ÖVP. Damit sollte der „Kuschelpädagogik“ der vergangenen Jahre ein Ende bereitet werden.

Opposition als auch Bildungswissenschaft kritisieren das Vorhaben derweil massiv als „Rückschritt“, so auch die Bildungspsychologin Christiane Spiel. Ziel der verbalen Beurteilung sei ja, einem Kind aufzuzeigen, „wo genau es steht, wo seine Stärken sind, wo Entwicklungspotenzial ist und wie es sich verbessern kann.“

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Die Wissenschaft sei da eindeutig: „Eine Schulnote alleine kann das nicht abbilden.“ Jetzt werde jedoch ein grundsätzlich sinnvolles, anerkanntes Konzept einfach rückgängig gemacht. „Sinnvolle Entwicklungen einfach abzudrehen, nur weil es manche Lehrer nicht gut umsetzen, das kann doch keine Lösung sein.“ Stattdessen hätte man die Lehrer besser schulen sollen, wie sie verbal benoten können.

Differenzierte Rückmeldung

Spiel wäre auch kein einziger Bildungswissenschaftler bekannt, der diese Gesetzesänderung gut heiße. „Denn wir frustrieren damit sehr viele Kinder sehr früh, was negative Auswirkungen auf die ganze Schulkarriere haben kann.“ Kinder würden mit großen Leistungsunterschieden von bis zu zweieinhalb Jahren in die Volksschule kommen.

Alle Kinder seien anfangs motiviert, Neues zu lernen, und sie bemühten sich meist auch sehr. Wenn sie dann aber trotz Eifer und Bemühen eine schwache Note im Zeugnis sehen, würde das nur frustrieren und demotivieren. „Daher wäre eine gute, differenzierte Rückmeldung, in der auch kleine Leistungsfortschritte sichtbar werden, so wichtig.“

Sie halte das Gesetz für einen Law & Order-Vorstoß. Mit dem Gesetz würden auch tausende Lehrer, die teils seit Jahrzehnten jedes Jahr die bürokratischen Hürden für den Schulversuch der alternativen Notengebung auf sich genommen hatten, frustriert. Immerhin: Im Bildungsausschuss vor wenigen Tagen fand die Regierung zwei Praktiker, die sich für eine Noten-Rückkehr einsetzen, als „Mittel zur Klarheit über Stärken und Schwächen“. „Wir leben in einer Leistungsgesellschaft, das muss im Schulwesen widergespiegelt werden“, sagte dort Schulinspektorin Helga Reiter.

Beschlossen wird konkret, dass ab der zweiten Klasse Volksschule Schulnoten verpflichtend sind, eine zusätzliche verbale Beurteilung soll bleiben. Durchfallen können Kinder damit ab der zweiten Klasse.

Eltern-Schüler-Lehrer

Faßmann legt zudem besonders wert auf eine weitere Neuerung: ein verpflichtendes Eltern-Schüler-Lehrergespräch – vor der Verteilung von Semester- und Ganzjahreszeugnissen. In diesen Bewertungsgesprächen soll die Beurteilung Schüler und Eltern erklärt werden.

Neue Noten auch für Mittelschüler

Weil sie inzwischen auch schon zehn Jahre alt ist, erwirkt das „Pädagogik-Paket“, das heute beschlossen wird, auch, dass die Neue Mittelschule künftig nur mehr „Mittelschule“ heißt.
Geändert wird auch die Notengebung in den Mittelschulen und die optionale Rückkehr zu Leistungsgruppen.

Derzeit gilt noch eine wenig durchschaubare siebenteilige Notenskala, diese wird im Grunde durch eine zehnteilige ersetzt:  Die Noten von 1 bis 5 bleiben, jedoch mit dem Zusatz „Standard AHS“ für die Leistungsträger oder nur „Standard“. Bildungsminister Heinz Faßmann will so die NMS aufwerten, mit einem „Sehr gut“ auf „AHS-Standard“ soll das Mittelschul-Zeugnis aufgewertet, die Schule auch für Eltern attraktiver und ein  Übertritt für Schüler in eine AHS-Oberstufe einfacher werden.

Neu ist auch, dass an allen Pflichtschulen inklusive Berufsschulen  Schülerinnen und Schüler mit Nachholbedarf zum Förderunterricht verpflichtet werden können. Das war bisher ein unverbindliches Angebot, das oft nicht wahrgenommen wurde.

Überdies will die Regierung mit Verweis auf die bestehende Ausbildungspflicht bis 18 Jahre ein freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen. Denn durch eine falsche Schulwahl und einen Schulwechsel ist es immer wieder vorgekommen, dass Schüler kein Recht auf einen Platz  an einer „Poly“ hatten. Die Schulreformen von Bildungsminister Faßmann sind damit nicht abgeschlossen:  So ist etwa ein Vorstoß für einen Ethik-Unterricht geplant sowie klare Regeln („Raster“), wann welche Note in welcher Schulstufe gegeben werden darf. 

Übergeordnetes Ziel ist es, „Notenwahrheit“ zu bekommen. Gemeint ist damit, dass Noten  vergleichbar sein sollen. So soll letztlich einfacher geregelt werden, wer in eine AHS darf  – und wer nicht.